Nachgefragt - Die Regelwerke für Verbundabdichtungen sind weiter im Fluss. Dabei sind die Verfasser auch bemüht, klare Definitionen zu geben und die Stoffe mit entsprechenden Abkürzungen zu versehen. Aber was unterscheidet eigentlich D, M und R oder auch B und P voneinander? Michael Henke (Foto: Sopro Bauchemie)
Um sich auf der Baustelle zu verstehen, muss man die gleiche Sprache sprechen. Gebräuchlich sind für alle Arten von Verbundabdichtungen Begriffe wie Streichisolierung, Fliesenabdichtung, Dichtanstrich oder wasserdichte Schutzschicht. Diese Begriffe sind aber ungenau und differenzieren nicht zwischen den verschiedenen Arten von Verbundabdichtungen. Außerdem weisen sie keinen Bezug zu den geltenden Normen und Regelwerken wie der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ oder dem Merkblatt „Verbundabdichtungen“ auf.
In den Regelwerken werden eindeutige Definitionen gegeben, die es erlauben, zwischen verschiedenen Arten von Verbundabdichtungen zweifelsfrei zu unterscheiden. Außerdem wurden für die einzelnen Stoffe Abkürzungen eingeführt.
Die DIN 18195, Teil 2, definiert in Tabelle 8 die „flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen“ und versieht diese mit der Abkürzung AIV. Zu dieser Stoffgruppe rechnet die Norm rissüberbrückende (flexible) mineralische Dichtungsschlämmen (MDS) und Reaktionsharze.
Das Merkblatt Verbundabdichtungen unterscheidet zwischen Polymerdispersionen (Abkürzung: D), Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombinationen (M) und Reaktionsharzen (R). In Tabellen ist detailliert aufgeführt, welcher Abdichtungsstoff sich für welchen Anwendungsfall und Untergrund eignet.
Das analoge Merkblatt des Schweizerischen Plattenverbandes SPV „Verbundabdichtungen unter Keramik und Natursteinbelägen im Innenbereich“ hat bereits ergänzend zu diesen Stoffen auch dünnschichtige, wasserundurchlässige und rissüberbrückende Abdichtungsbahnen (B) und wasserdichte formstabile Abdichtungsplatten (P) mit aufgenommen und Anwendungsbereiche für diese Stoffe definiert.
