Lüftung - Mit wachsenden Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle sind auch die normativen und gesetzlichen Vorgaben für die Wohnraum-Lüftung ausgeweitet worden. Auch der Fliesenleger muss sich hierüber Gedanken machen, denn gerade in Feuchträumen besteht ohne ausreichende Lüftung das Risiko eines mikrobiellen Befalls. Janet Simon und Heike Böhmer
Lüftung hat in Wohnungen und Wohngebäuden nicht nur die Aufgabe, für den notwendigen Luftaustausch zu sorgen, sondern auch Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche abzutransportieren. So werden hygienische Nutzungsbedingungen für die Bewohner hergestellt, indem verbrauchte und in der Regel feuchte Raumluft gegen frische und in der Regel trockenere Außenluft auf manuellem oder maschinellem Wege ausgetauscht wird. In vielen unsanierten Bestandsgebäuden erfolgt der Luftwechsel sowohl durch manuelle Fensterlüftung als auch unkontrolliert über Undichtheiten in der Gebäudehülle, zum Beispiel durch Fugen und Ritzen. Da hierdurch nicht nur Luft ausgetauscht wird, sondern auch Wärme verloren geht, sollen diese Lüftungswärmeverluste minimiert werden. Gemäß geltenden Verordnungen und Normen (zum Beispiel Energieeinsparverordnung, DIN 4108-2, DIN 1946-6) ist für Neubauten und auch bei zahlreichen Modernisierungsmaßnahmen im Bestand ein Mindestwert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle gesetzlich vorgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurde in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von luftdichten Detail- und Materiallösungen entwickelt. Im Rahmen von Modernisierungen und Sanierungen kann die Gebäudehülle daher dauerhaft luftdicht hergestellt werden, zum Beispiel durch den Einbau neuer Fenster oder beim Dachgeschossausbau. Die so entstehenden luftdichten Gebäude oder Wohnräume erfordern ein Lüftungskonzept, das eine gesunde und komfortable Nutzung der Räume sicherstellt.
Alle zwei bis fünf Stunden Luft komplett austauschen
Um Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner sowie die dauerhafte Schadenfreiheit der Baukonstruktion zu gewährleisten, ist der Mindest-Luftaustausch entscheidend. Fehlt ein solcher, steigen sowohl die Schadstoff-Konzentration, zum Beispiel durch Kohlendioxid, als auch in den meisten Fällen die relative Luftfeuchte in der Raumluft an. Letzteres kann vor allem in Räumen wie Badezimmer und Küche zu Problemen führen, in denen naturgemäß mehr Feuchtigkeit anfällt. Welche Feuchtigkeitsmengen durchschnittlich in einer Wohnung durch die Nutzung entstehen, zeigt die Tabelle auf dieser Seite. Hygienische und gesundheitliche Probleme können üblicherweise vermieden werden, wenn ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 Kubikmeter pro Stunde und Person gewährleistet wird. Schimmelpilzbefall kann bei sorgfältiger Wärmedämmung und ausreichender Beheizung meist schon mit einem Luftvolumenstrom von 20 Kubikmeter pro Stunde und Person vermieden werden. In Abhängigkeit vom pro Person zur Verfügung stehenden Luftvolumen sollte daher ein circa 0,2- bis 0,5-facher Luftwechsel pro Stunde stattfinden. Das heißt: Alle zwei bis fünf Stunden muss das gesamte Luftvolumen einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ausgetauscht werden, insbesondere wenn Feuchtigkeit eingetragen wird. Bestandsgebäude werden bis heute durch freie Lüftung belüftet. Darunter versteht man eine Lüftung ohne Ventilatorunterstützung. Die bei innenliegenden Badezimmern und WCs ohne Fenster bis in die 1970er-Jahre übliche Belüftung über Schächte ist heute nicht mehr zugelassen.
