Ein modernes Bürogebäude mit dem Eingang der BayWa AG, umgeben von grüner Landschaftsgestaltung.
Der Eingang der Konzernzentrale der BayWa AG in München (Quelle: BayWa AG)

Fachhandel 2025-02-06T23:03:13.849Z BayWa AG: Finanzierung bis Ende 2027 gesichert

Die BayWa AG hat sich mit der überwiegenden Mehrheit der Finanzierungspartner auf ein detailliertes Transformationskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2027 geeinigt.

Über 95 Prozent der Finanzgläubiger haben nach Angaben der BayWa AG dem Finanzierungskonzept mittlerweile zugestimmt. Eine geringe Anzahl verweigert weiterhin die Zustimmung. Da aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht kommt, hat die BayWa AG heute beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet. Dadurch gewährleistet die BayWa AG Prozesssicherheit für eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Sanierungsschritte. 

Zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen genügt im StaRUG die Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert. Das StaRUG-Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende bleiben vom StaRUG unberührt. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft BayWa AG –Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens und daher nicht betroffen. 

Das innerhalb des StaRUG-Verfahrens rechtssicher umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Gläubiger vor. Im Kern geht es um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027. Darüber hinaus wird im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung von rund 150 Mio. Euro durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können. Alle Aktionäre kommen vollumfänglich in den Genuss von Bezugsrechten. Es wird keine Kapitalherabsetzung geben. 

„Ein mikrochirurgischer Eingriff“ 

„Das langfristige Transformationskonzept für die BayWa steht“, betont Chief Restructuring Officer (CRO) und Vorstandsmitglied Michael Baur. „Wir haben ein detailliertes operatives Maßnahmenprogramm und ein belastbares Finanzierungskonzept, das durch die von den Hauptaktionären abgesicherte Kapitalerhöhung weiter gestärkt wird.“ Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren ziele auf die wenigen Einzelgläubiger, die dem Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben und sei ein letzter notwendiger Schritt, um den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern. „Der ,StaRUG light‘-Ansatz der BayWa unterscheidet sich von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er nur ein mikrochirurgischer Eingriff zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts ist, keinerlei Forderungsverzichte einfordert und insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahrt.“ 

Mit dem StaRUG-Verfahren ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz gegen den Willen einzelner Gläubiger umzusetzen. Die BayWa strebt eine Beendigung des StaRUG-Verfahrens innerhalb von wenigen Monaten an. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist nach Angaben des Konzerns gesichert.

zuletzt editiert am 07. Februar 2025