Dichtbänder - In der Vergangenheit wurden Dichtbänder häufig vernachlässigt. Dabei müssen sie täglich ihre Leistungsfähigkeit an Detailpunkten und Dehnfugen beweisen. Die Verwendung nicht systemkonformer Dichtbänder stellt ein Gewährleistungsrisiko dar und gilt gegebenenfalls als direkter Eingriff in die Zulassung der Bauaufsicht oder nach ETAG 022. (Foto: Schönox)
Was müssen Dichtbänder in der Praxis aushalten? Da ist zum einen die Wasserbelastung, vor der sie im Zusammenspiel mit der Flächenabdichtung schützen sollen. Da sind Längenänderungen der Bauteile, zum Beispiel durch wechselnde Temperaturen oder andere Bauteilbewegungen, die sie dank ihrer Dehnfähigkeit unbeschadet mitmachen müssen. Und da ist nicht zuletzt ihre Resistenz gegen chemische Keulen, zum Beispiel durch die gern verwendeten kalklösenden Reiniger.
Renommierte Hersteller haben ihre Dichtbänder abgestimmt auf solche Belastungen und Funktionen prüfen lassen. Die Prüfung wurde mit Verabschiedung der ETAG 022 und den damit festgeschriebenen Testprozeduren deutlich verschärft. Früher war es so, dass die Eignung der Dichtbänder nur hausintern durch die jeweiligen Labors zu bestätigen war. Da erfüllte das eine oder andere kostengünstige Dichtband, das für den preisaggressiven Objekteinsatz freigegeben wurde, nicht immer die gestellten Erwartungen. Heute unterliegen die Produkte innerhalb der sogenannten Kitprüfungen, die alle Bestandteile einer Abdichtung inklusive Dichtbänder und -manschetten umfasst, alle den gleichen Testkriterien gemäß den neuen europäischen Abdichtungsrichtlinien.
In diesen Prüfungen wird auch die Dauerhaftigkeit der Produkte simuliert. Mindestens 25 Jahre müssen die Produkte den ausgelobten Anforderungen standhalten. Dies wurde in verschiedenen Veröffentlichungen in den Fachorganen bereits ausreichend geschildert.
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