Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes warnt vor einer irreführenden Werbung der RechtsCentrum.de GmbH. Diese Internetdatenbank wirbt seit Juni 2015 mit einer neuen BVO/V (Bauvertragsordnung für Verbraucher). Angeblich soll diese bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen, die durch den Wegfall der VOB/B im Verhältnis Bauunternehmer/Handwerker zu privaten Bauherren entstanden sind. (Foto: pixelio.de/Maik Schwertle)
„Die Namensgebung der Bauvertragsordnung für Verbraucher in Anlehnung an die seit Jahrzehnten bestehende VOB/B beinhaltet ein hohes Maß an Irreführung“, kritisiert der Leiter der Hauptabteilung Recht des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr. Philipp Mesenburg. „Die Abkürzung BVO/V soll dem betroffenen Personenkreis suggerieren, dass es sich hierbei – wie die in der Baupraxis seit Jahren akzeptierte VOB/B – um ein von den beteiligten Kreisen erarbeitetes Klauselwerk handelt, welches dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen“, warnt Mesenburg.
Beworbenes „Regelwerk“ ist nicht rechtssicher
Die VOB/B wird im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) durch Vertreter der öffentlichen Auftraggeber und Spitzenorganisationen der Bauwirtschaft erarbeitet. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der BVO/V um ein Regelwerk, das ohne Beteiligung dieser Vertreter von einer RechtsCentrum.de GmbH als privater Internetdatenbank herausgegeben wird. Bei der Verwendung solcher Muster prüfen die Gerichte im Streitfall die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und erklären sie bei nachteiligen Abweichungen für unwirksam. Letztlich handelt es sich bei der beworbenen Bauvertragsordnung für Verbraucher um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von einer privaten Institution zur Erzielung eines Verkaufsgewinns erstellt wurden.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes rät daher davon ab, das kostenpflichtige Gesamtpaket, das durch die RechtsCentrum.de GmbH für 30,00 Euro zzgl. MwSt. angeboten wird, zu erwerben.
„Verbraucher und Bauunternehmer, die rechtssicher Bauverträge abschließen wollen, sollten hierfür die gemeinsam von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes erarbeiteten Vertragsmuster für Handwerkerverträge nutzen. Diese sind für alle Interessierten kostenlos unter www.zdb.de abrufbar“, betont Mesenburg.
Foto: www.pixelio.de
