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(Foto: Thorben Wengert , pixelio.de)

2011-05-16T00:00:00Z Wer bestellt muss auch bezahlen

Ein Auftraggeber kann nicht die Lieferung des bestellten Materials akzeptieren und dann den Abruf der beauftragten Leistung unbegrenzt verschieben. Welche Konsequenzen den Auftraggeber erwarten und wie sich in solch einem Fall der Unternehmer verhalten sollte, erklärt FLIESEN & PLATTEN-Rechtsexperte Holger Göttschkes im Gespräch mit Fliesenlegermeister Holger Röpke. (Foto: Thorben Wengert, pixelio.de)

Holger Röpke:

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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