
2013-10-16T00:00:00Z Wasserpfützen kein Mangel?!
Ein Bauherr reklamierte Wasserrückstände auf dem Mosaikboden seiner bodengleichen Dusche. Verantwortlich dafür sei der Fliesenleger, da er ein zu geringes Gefälle eingebaut habe und der Belag nicht zulässige Ebenheitstoleranzen aufweise. Der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu einem anderen Ergebnis. (Foto: Börner)
Beim Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses wurde Fliesenleger F unter anderem mit der Ausführung von Fliesenarbeiten inklusive Verbundabdichtung einer bodengleichen Dusche und den hierzu erforderlichen Vorarbeiten im Hauptbad beauftragt. Die Ausführungsdetails und einzusetzenden Materialien wurden vom Bauherrn vorgegeben.
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