Wie bei allen Naturprodukten übersteigt die Bandbreite der Lieferungen die Farb- und Texturschwankungen, die in Ausstellungen oder auf Handmustern aufgezeigt werden können. Die Natur hält ständig Überraschungen bereit, die in keine Schublade gesteckt werden können. Wer hier als Bauherr hohe Akzeptanz zeigt, der wird durch das Einzigartige und Außergewöhnliche belohnt. (Abraxas Stone Experts)
Um es vorweg zu sagen: Eine Mustertafel, und wenn sie auch noch so groß ist, ist nicht in der Lage einen Naturstein in all seinen Facetten wiederzugeben. Es verhält sich wie in der Biologie. Auch innerhalb einer Spezies sind nicht alle Lebewesen gleich. So ist es beispielsweise auch bei Geschwistern. Sie stammen von den gleichen Eltern ab. Man erkennt ihre Verwandtschaft und dennoch können Geschwister unterschiedlich aussehen. Selbst wenn es sich um Zwillinge handelt, sind bei näherer Betrachtung gewisse Unterscheidungsmerkmale erkennbar.
Wie wollen wir da erwarten, dass innerhalb einer Natursteinsorte alle Platten gleich sind? Innerhalb der Gesteinskomplexe gibt es immer wieder diverse mineralische Beimengungen sowie Farb- und Texturunterschiede, die von der so genannten durchschnittlichen Handelsware abweichen. Schnell kommt es bei Unstimmigkeiten zu Äußerungen wie, „Gegenüber dem Muster wurde 2. Wahl geliefert“. Doch nirgendwo ist eine 2. Wahl definiert. Was der Kunde als optische 2. Wahl wertet, das hängt von der Situation im Einzelfall ab. Doch gehen wir das Ganze Schritt für Schritt durch.
Sagen wir einfach pauschal, dass bei einem Naturstein alle mineralischen Beimengungen aussortiert werden müssten. Schade, denn dann gehen bei den Marmorsorten alle dekorativen Elemente verloren. Normalerweise wäre ein Marmor ohne Beimengungen weiß. Erst durch Einlagerung diverser Beimengungen kommen Farben und auch Aderungen zustande. Somit stellt sich bei der Beurteilung die Frage: „Wie viel Beimengung darf es denn sein?“
Unregelmäßigkeiten als Erkennungsmerkmal

Ein anderes Beispiel: Bei Tonschiefern kommt es gelegentlich zu Gefügemerkmalen, die von den relativ geraden Spaltebenen abweichen. In früheren Jahren wäre eine Knickschieferung, wie nebenstehend abgebildet, vielleicht schon einmal eher aussortiert worden. In der heutigen Zeit werten wir sie als ein klares Indiz dafür, dass es sich um einen echten Naturbelag und nicht um ein keramisches Imitat handelt. Somit stellt sich bei näherer Betrachtung der Zusammenhänge die Frage, in wieweit wir die natürliche Bandbreite durch Selektion einschränken sollten.
Wer einen Stein in den Ausstellungen des Handels oder der Verarbeiter sieht, der sollte sich immer vor Augen halten, dass eine größere Zeitspanne zwischen der Herstellung der Muster und dem Eingang der neuen Lieferung verstrichen ist. Somit wurden Muster und Lieferung zwangsläufig aus unterschiedlichen Rohblöcken gefertigt. Dadurch können Helligkeitsunterschiede, Unterschiede in Farbintensitäten, Korngrößen, Aderungen usw. entstehen. Wer hier Anforderungen stellt, die über das Maß der handelsüblichen Selektion hinausgehen, der sollte die Auswahl an den Rohtafeln treffen, aus denen die Werkstücke oder Beläge geschnitten werden. Hierzu ist gegebenenfalls ein höherer Fahrtaufwand zum Lager des Großhändlers erforderlich, von dem der Verarbeiter seine Ware bezieht.
Eine weitere Möglichkeit der Selektion besteht darin, die Platten vor der Verlegung trocken als Musterfläche auszulegen. Eine derartige Arbeit bedeutet einen besonderen Aufwand, der nach VOB als zusätzliche Leistung zu vergüten ist. Die Abrechnung sollte im Stundennachweis erfolgen, da Arbeitsaufwand sehr unterschiedlich sein kann. Bei der hohen Lebensdauer von Naturstein kann sich der zeitliche und finanzielle Mehraufwand gegenüber einer Standardausführung durchaus lohnen.