
2019-04-18T00:00:00Z Wann verfällt der Urlaub?
Bisher galt eine Faustregel, dass nicht genommener Urlaub spätestens drei Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstand, verfällt. Diese Regel können Sie nun vergessen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.02.2019 die Regeln präzisiert, wann Urlaubsansprü che der Mitarbeiter verfallen. (Foto: nb)
In dem Verfahren, das der Entscheidung zugrunde liegt, verlangte ein Mitarbeiter nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, dass man ihm nicht genommenen Urlaub (insgesamt 51 Tage) ausbezahlen solle. Der Arbeitgeber wies jedoch darauf hin, dass der Mitarbeiter für diesen Urlaub nie einen Urlaubsantrag eingereicht habe, und lehnte die Auszahlung ab. Daraufhin klagte der Mitarbeiter und konnte sich auch in den Vorinstanzen zum Bundesarbeitsgericht durchsetzen.
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