
2011-07-14T00:00:00Z Vorsicht Schimmel! (Teil 1)
Schimmelpilze stellen für Gebäude und die darin lebenden Menschen eine erhebliche Gefahr dar. Entsprechend können Sie als Handwerker einen auf der Baustelle festgestellten Schimmelpilzschaden nicht einfach ignorieren. In dem folgenden Beitrag beleuchtet der Autor grundsätzliche Fragen des Themas und darüber hinaus rechtliche Aspekte. (Foto: Schlüter-Systems)
Ob Sie wollen oder nicht, als Handwerker werden Sie bei Arbeiten in Gebäuden hin und wieder mit Schimmelpilzschäden konfrontiert. Dies betrifft in erster Linie Arbeiten im Bestand, aber auch bei der Errichtung neuer Gebäude kann dies der Fall sein. Es lauern verschiedene juristische Fallstricke, die zu erheblichen Problemen bei der Abnahme der Leistung, Schadensersatzforderungen oder zu beträchtlichem Ärger mit Behörden führen können. Was einem unbescholtenen Handwerksbetrieb so alles passieren kann, zeigen folgende Fallbeispiele.
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