2010-02-01T00:00:00Z VOB nicht mehr mit privaten Bauherren vereinbaren!

Die neue VOB, die seit Anfang 2009 gültig ist, darf nicht mehr mit Privatkunden vereinbart werden. Tut der Fliesenfachbetrieb es dennoch, gilt die VOB nur in den für den Auftraggeber günstigen Passagen. Auf diesen Sachverhalt wies Prof. Dr.-Ing. Ulrich Nagel von der Fachhochschule Mainz auf dem Westfälischen Fliesentag am 5. Dezember in Gütersloh hin.

Die neue VOB, die seit Anfang 2009 gültig ist, darf nicht mehr mit Privatkunden vereinbart werden. Tut der Fliesenfachbetrieb es dennoch, gilt die VOB nur in den für den Auftraggeber günstigen Passagen. Auf diesen Sachverhalt wies Prof. Dr.-Ing. Ulrich Nagel von der Fachhochschule Mainz auf dem Westfälischen Fliesentag am 5. Dezember in Gütersloh hin.

Ausgabejahr: 2010
Ausgabenummer: 2

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zuletzt editiert am 04. Februar 2022
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