Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht – als selbständiger Handwerksunternehmer wird man in puncto Versicherungen mit Begrifflichkeiten konfrontiert, die sich auf den ersten Blick schwer voneinander abgrenzen lassen. (Foto: Rike/pixelio.de)
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung? Und was deckt eigentlich eine Berufshaftpflichtversicherung ab? Wenn es um Begrifflichkeiten in der Versicherungsbranche geht, bleiben oft Fragen offen. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH, weiß, warum: „Die Begriffe werden sehr unterschiedlich verwendet, sind aber eigentlich oft gar nicht so wichtig. Vielmehr sollte man wissen, welche Schäden die Versicherung tatsächlich abdeckt.“
Die inhaltlichen Unterschiede der drei wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und Selbstständige werden im Folgenden erklärt.
- Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflicht ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Unternehmer, Freiberufler und Handwerker absichert, falls sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden und daraus entstehende „unechte“ Vermögenschäden verursachen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Handwerker bei Arbeiten im Hause des Kunden das Inventar beschädigt oder eine Person sich aufgrund seiner Arbeiten verletzt.
Für kleine und mittlere Betriebe sind diese Art Schadensersatzforderungen – insbesondere aufgrund von Personenschäden – häufig existenzbedrohend. Die Betriebshaftpflicht schützt nicht nur den Unternehmer selbst, sondern es sind auch alle seine Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.
- Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung verbindet die Vermögensschadenhaftpflicht für „echte“ Vermögensschäden und die Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und „unechte“ Vermögensschäden. Diese Kombination sichert den Unternehmer damit verlässlich gegen alle existenzbedrohlichen Schäden ab. Sie empfiehlt sich vor allem für beratende und Dienstleistungsberufe, wie Anwälte, Steuerberater, Notare, IT-Berater oder eben auch Handwerksunternehmer, die damit im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflicht auch gegen Personen- und Sachschäden versichert sind.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Unter einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versteht man eine gewerbliche Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Dienstleistungsberufen mit hohem Risiko für Vermögensschäden, zum Beispiel Bauunternehmer, Architekten oder Unternehmensberater. Sie sind beratend tätig oder nehmen fremde Vermögensinteressen wahr. Diese Versicherung greift dann bei „echten“ Vermögensschäden – also Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung, versäumte Fristen oder Planungsfehler entstehen und die direkt einen finanziellen Nachteil (oder entgangenen finanziellen Vorteil) bei Dritten bewirken. Dabei kann selbst ein kleines Versehen zu Schäden im mehrstelligen Bereich führen.
