Ein Bauarbeiter in Schutzkleidung trinkt Wasser aus einer Flasche.
Bei Hitze Wasser trinken reicht nicht – die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sehen umfangreichen UV-Schutz vor. (Quelle: Jan-Peter Schulz/BG BAU)

Betrieb 2026-03-19T00:00:00Z Verschärfte Regeln beim UV-Schutz

Die neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.1 verschärfen den UV-Schutz für Beschäftigte im Freien deutlich. Verbindlicher Marker für die Gefährdung ist der UV-Index.

Schon ab einem UV-Index von 3 müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen – das besagt die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“, mit denen der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten, die im Freien oder in nicht vollständig geschlossenen Bereichen tätig sind, festlegt. Seit diesem Jahr müssen alle Unternehmen mit Arbeiten in Außenbereichen diese Regel vollständig erfüllen.

Arbeitgeber muss Sonnenschutz stellen

Grundlage ist das TOP-Prinzip, wonach zunächst technische und organisatorische, anschließend persönliche Schutzmaßnahmen umzusetzen sind. Zu den technischen Maßnahmen zählt etwa der Aufbau von Sonnensegeln, eine organisatorische Maßnahme könnte das Aufteilen der Arbeit auf mehrere Beschäftigte sein und als persönlische Schutzmaßnhame müssen unter anderem Sonnenschutzmittel und körperbedeckende Kleidung vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Wie stark Mitarbeiter UV-Strahlung ausgesetzt sind, muss Teil der Gefährdungsbeurteilung sein, die sich am UV-Index orientieren muss.

Checklisten und Infomaterial

Umfangreiches Material zum UV-Schutz stellt die BG BAU bereit – darunter eine Checkliste, eine Unterweisungshilfe, mögliche Schutzmaßnahmen und Hitzeaktionspläne. Außerdem gibt die Berufsgenossenschaft Tipps, wie das Thema UV-Schutz in die Gefährdungebeurteilung integriert werden kann. Auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) findet man entsprechende Informationen. BG BAU bereit – darunter eine Checkliste, eine Unterweisungshilfe, mögliche Schutzmaßnahmen und Hitzeaktionspläne. Außerdem gibt die Berufsgenossenschaft Tipps, wie das Thema UV-Schutz in die Gefährdungebeurteilung integriert werden kann. Auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) findet man entsprechende Informationen.

zuletzt editiert am 18. März 2026