Das TKB-Merkblatt 12 behandelt das Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen und wurde von der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe e.V. erstellt.
Das Merkblatt kann auf der Webseite des IVK heruntergeladen werden. (Quelle: TKB)

Verlegetechnik 2024-11-22T23:00:00Z IVK: TKB-Merkblatt 12 mit neuer Auflage

Der IVK hat sein TKB-Merkblatt 12 „Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen“ aktualisiert und die Webseite zur KRL-Methode erweitert.

Das Merkblatt beschreibt den Aufbau von Trockenklebstoffen sowie die möglichen Untergründe, die Verlegung in der Fläche und auf Treppen (Bodenbeläge) sowie an der Wand (Sockel und Hohlkehlprofile). In der aktualisierten Auflage wurde unter anderem der Hinweis ergänzt, dass Trockenkleben auf Nutzböden eine Sonderausführung ist, verbunden mit den daraus folgenden und in TKB-Merkblatt 20 beschriebenen Maßnahmen. Außerdem wurde die Beschreibung des Klebens von Sockelleisten um biegesteife Sockelleisten erweitert (Kernsockel-, Hartschaum-, Aluminium- und Vollholzleisten). 

Webseite zur KRL-Methode ausgebaut 

Die Webseite zur KRL-Methode wurde aktualisiert und erweitert. Dort findet man unter der Rubrik „Fakten zur KRL-Methode“ jetzt zwei erläuternde Beiträge zur KRL-Messung an Calciumsulfatestrichen beziehungsweise Schnellzementestrichen. Auch sind dort jetzt die TKB-Berichte zur KRL-Methode verfügbar. 

Unter der Rubrik „Aktuelles zum Thema“ wurde zudem eine Stellungnahme zur VDPM/IGE-Pressemitteilung „KRL-Methode ist keine praktikable Baustellenlösung“ publiziert und das neue Hinweisblatt „Informationen zur Belegreife“ der Schnittstelle Fußboden zum Download zur Verfügung gestellt.

zuletzt editiert am 06. Dezember 2024
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