Die neuen Tarifverträge für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe können in Kraft treten: Nach dem Schlichterspruch vom 3. September hatten zuerst die IG Bau und nun auch die Arbeitgeberverbände dem Schlichterspruch zugestimmt. (Foto: Steve Buissinne/Pixabay)
Nach vier Tagen Schlichtung hatte Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, in der Nacht zum 3. September seinen Schlichterspruch gefällt. Die Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben diesem nun zugestimmt.
Coronaprämie, Lohnerhöhung und Wegegeld
Im neuen Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Entgelte erhöhen sich zum 1. Januar 2021 um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den Stundenlohn zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken.
Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben, und zwar um 40 Euro im ersten, um 30 Euro im zweiten und um 20 Euro im dritten Lehrjahr.
Die neuen Tarifverträge gelten 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.
„Damit haben die Tarifvertragsparteien ihrer Verantwortung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche in der Corona-Pandemie Rechnung getragen. Die Tarifverhandlungen waren schwierig und haben sich lange hingezogen. Am Ende hat es sich aber gelohnt. Wir haben einen guten Kompromiss für viele Fragen gefunden. Unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hat einen wichtigen Anteil daran gehabt. Dafür möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bedanken“, erklärten Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Jutta Beeke, Vizepräsidentin Sozialpolitik beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB).
Die IG BAU spricht von einem „Tarifabschluss, der Perspektive bringt“ und will die Laufzeit des neuen Tarifvertrags nutzen, um eine Lösung für eine„ verbindliche Einführung einer Wegezeit-Entschädigung“ zu schaffen. „Damit ist ein wichtiger Punkt erreicht: Die Entschädigung der Zeit, die Baubeschäftigte bislang zusätzlich zu ihrer Arbeitszeit investieren, um überhaupt zur Baustelle zu kommen“, sagt IG BAU-Chef Robert Feiger. Die Entschädigung der Wegezeit war ein Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen. Deren zukünftige Regelung wird unter anderem Thema in dafür eingerichteten Gipfelgesprächen sein.
