Wie Sachverständige, Juristen und Praktiker gemeinsam an einem zeitgemäßen Umgang mit Normen, Haftungsrisiken und Baukosten arbeiten, zeigten die aktuellen Sachverständigentage des FFN.
Die diesjährigen Sachverständigentage des Fachverbands Fliesen und Naturstein in Fulda zeigten eindrucksvoll, wie eng Baurecht, technische Regelwerke und handwerkliche Praxis miteinander verflochten sind. An zwei Tagen diskutierten öffentlich bestellte Sachverständige, Richter, Planer und Handwerker Anfang November über DIN-Normen, die Rolle der Gutachter, den Umgang mit Bestandsbauten und erstmals ausführlich über Chancen und Grenzen Künstlicher Intelligenz im Gutachteralltag.
Dabei wurde das Zusammentreffen aber auch für Personalien genutzt: So präsentierte sich beispielsweise in einem Interview mit Thomas Wolter Nationalmannschaftsmitglied Niklas Schleicher und berichtete über seine Erfahrungen als Teilnehmer bei der Berufs-WM in Shanghai. Außerdem wurden den Teilnehmenden Sven Blümel als neuer FFN-Vorsitzender des FFN-Vorstands und Sven Heuger als neuer Verantwortlicher der Fliesennationalmannschaft im Vorstand vorgestellt. Darüber hinaus wurde in Fulda Bernd Stahl die goldene Ehrennadel des FFN verliehen. Am Beginn der Tagung stand aber das Gedenken an Andreas Häfner, der Anfang des Jahres durch einen Verkehrsunfall ums Leben gekommen war.
Baurecht im Fokus: Weg von der reinen Normengläubigkeit
Gleich zum Auftakt stellte Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller das Spannungsfeld zwischen Baurecht, technischen Regelwerken und Sachverständigenpraxis in den Mittelpunkt. Sein Kernanliegen: Gutachten dürfen sich nicht in einem schematischen Abgleich mit DIN-Normen erschöpfen. Entscheidend sei, ob ein Bauwerk im konkreten Fall seinen Zweck erfüllt und bis zum „End of Life“ verwendungstauglich bleibt – unabhängig davon, ob jede Normziffer punktgenau getroffen wurde.
Zöller erinnerte daran, dass DIN-Normen keine Gesetze sind und nicht automatisch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Wer Normen anwende, trage Verantwortung dafür, dass sie im konkreten Fall technisch sinnvoll sind. Eine bloße Normabweichung beweise weder einen Mangel noch die Ursache eines Schadens; umgekehrt garantiere Normkonformität kein funktionierendes Bauwerk.
Für Sachverständige bedeute das: Sie müssen technische Ursachen und physikalische Zusammenhänge eigenständig untersuchen, den Kausalzusammenhang zum Schaden begründen und klar zwischen Mangel, Fehler und Schaden unterscheiden. Wer ohne ausreichende Prüfung Abriss oder vollständigen Rückbau empfehle, setze sich selbst einem Haftungsrisiko aus – und treibe unnötig die Baukosten in die Höhe.
Normen, a.a.R.d.T. und Haftungssummen
Wie schwierig die Abgrenzung zwischen Norm und anerkannter Regel der Technik in der Praxis ist, zeigte der Vortrag von Rechtsanwalt Ari Daniel Schmitz. Anhand interaktiver Abstimmungen wurde deutlich, dass selbst Fachleute bei Detailfragen wie etwa Anschlusshöhen, Schwellen oder Perforationsschutz, zu stark divergierenden Einschätzungen kommen.
Schmitz plädierte für einen systematischen Gutachtenaufbau: zunächst den Ist-Zustand erfassen, dann technisch-funktional über die Lebensdauer bewerten, anschließend Maßnahmen festlegen und Kosten beziffern. Das bloße Zitieren von Normziffern reiche nicht, um Mängel gerichtsfest zu begründen. Maßstab sei die Dauerfunktionalität – Abweichungen von Merkblättern oder DIN seien nicht automatisch Mängel.
In einer weiteren Sachverständigenrunde zum Fliesenlegerhandwerk standen Wartungsfugen, Toleranzen und optische Minderwerte im Mittelpunkt. Deutlich wurde dabei: Eine formale Normabweichung ist zwar oft ein Mangel im juristischen Sinne, führt aber bei rein optischen Beeinträchtigungen ohne Funktionsverlust eher zu Minderungsansprüchen als zu Rückbau. § 635 Abs. 3 BGB mit der Einrede der Unverhältnismäßigkeit spielt dabei eine immer wichtigere Rolle.
Technik pur: Von Dickbettfassaden bis Beton als Untergrund

Dass Sachverständigenarbeit ohne fundierte Baustoffkenntnis nicht zu haben ist, zeigte der Fachvortrag zur Schadensanalyse und Notsicherung einer 60 Jahre alten Dickbettfassade an einem bewohnten öffentlichen Gebäude. Zu geringe Plattendicken, korrodierende Befestigungsdrähte, fehlende Dehnungsfugen und Feuchteeintrag mit Rostsprengung hatten die Standsicherheit gefährdet, berichtete Andreas Hintemann. Mit Drohneneinsatz, Inspektionen mittels Hubsteiger und detaillierter Schadenskartierung wurde ein Maßnahmenpaket aus Absperrung, Rückbau akuter Gefahrenstellen und Notverdübelung mit Edelstahlankern geschnürt, wobei immer der Blick auf den weiter laufenden Betrieb der Einrichtung gerichtet war.
Ein weiterer Schwerpunkt war das neue Merkblatt zur Verlegung von Fliesen und Platten auf Beton. Es soll Fliesenlegern klare, aber praxisgerechte Regeln an die Hand geben: Vom Schwind- und Kriechverhalten unterschiedlicher Betonbauweisen über Belegreife (Beton jünger als sechs Monate gilt als „jung“) bis hin zu Untergrundprüfung, Entkopplungssystemen und Bewegungsfugen. Klar wurde dabei, dass bei jungem Beton objektspezifische Planung und eine enge Abstimmung mit Planern und Bauchemie zwingend notwendig sind. Der Fliesenleger darf die Konstruktion nicht stillschweigend selbst „mitplanen“.
Ergänzend beleuchtete ein Vortrag zur Prüftechnik das Zusammenspiel von Estrich, Verbundsystemen und keramischen Belägen. Anhand Haftzugprüfungen, Dünnschliffanalysen und In-situ-Lastversuchen wurde gezeigt, wie sich Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit auch bei Bausoll-Abweichungen nachweisen lassen, ohne reflexartig den Rückbau zu fordern. Kleinere Hohllagen, Zementlinsen in erdfeuchten Estrichen, AKR-Schäden durch Glaseinschlüsse oder Folienfalten in der Zugzone wurden als typische Schadensursachen diskutiert.

DIN 18534, Schnittstellen im Bad und neue Toleranzkonzepte
Mehrere Beiträge drehten sich um die Überarbeitung der DIN 18534 zur Innenraumabdichtung und deren praktische Umsetzung im Nassbereich. Ein Schwerpunkt lag auf dem neuen Begriff „Perforationsschutz“ und dem „Belagsunterlaufschutz“, die das Risiko von Durchtrennungen der Abdichtung bei Fugensanierungen verringern und den kapillaren Wassertransport im Kleberbett begrenzen sollen.
Der begleitende Technical Report zu bodengleichen Duschen liefert praxisnahe Empfehlungen zu Gefälle, Wassereinwirkungsklassen und Detailanschlüssen, ohne selbst Norm zu sein. Gleichzeitig öffnet sich die Norm für alternative Untergründe wie Calciumsulfatestriche in hoch beanspruchten Bereichen, sofern Hersteller die Eignung nachweisen.
Parallel dazu wird die Toleranznorm DIN 18202 weiterentwickelt: Mit neuen Toleranzklassen und einer stärkeren funktionalen Bewertung von Abweichungen sollen starre Grenzwerte durch Einzelfallprüfungen ergänzt werden. Für Treppen sieht DIN 18065 künftig einen größeren zulässigen Höhenversatz am Podest vor – ein Beispiel dafür, wie Normung auf reale Ausführungsschwierigkeiten reagiert.
KI im Gutachterbüro: „Support, not substitute“
Einen Blick in die nahe Zukunft warf der Vortrag von Dr. Oliver Kontusch, Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn. Unter dem Leitmotiv „support, not substitute“ zeichnete er die rechtlichen Leitplanken für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gutachten nach.
Zulässig sind demnach untergeordnete Hilfstätigkeiten wie Sprachglättung, Formatierung, Literaturrecherche oder eine nachträgliche Plausibilitätskontrolle. Dagegen ist die Delegation von Kernaufgaben unzulässig, etwa Beweisfragen beantworten, fachliche Bewertungen treffen oder ganze Gutachten durch generative KI schreiben zu lassen. Jeder KI-Einsatz in Gerichtsgutachten müsse transparent offengelegt werden; bei Verstößen drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs, wie ein Beschluss des LG Darmstadt zeigt.
Für Privatgutachten eröffnen sich zwar größere Spielräume, doch auch hier fordert Kontusch individuelle Vereinbarungen mit Auftraggebern, klare Aufklärung über Chancen und Grenzen sowie strikte Beachtung von DSGVO und Urheberrecht.

Zwischen Baukostenkrise und Kreislaufwirtschaft
Immer wieder wurde der Bogen zurück zu den drängenden Fragen von Baukosten, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung geschlagen. Zöller kritisierte den „Absicherungs- und Angstmodus“ der Branche: Aus Furcht vor Haftung werde häufig höher und teurer gebaut als technisch erforderlich, Normabweichungen würden schematisch als Mängel bewertet und funktionsfähige Bauteile vorschnell zurückgebaut.
Stattdessen plädierten Referenten und Diskutanten für einen differenzierten Umgang mit Mängeln, Minderungen und Nacherfüllung: Technische Funktion vor formaler Normerfüllung, Substitutionslösungen statt Maximalvarianten, Einzelfallbewertung statt Dogmatik. So entstehe aus Normen und Merkblättern das, was sie im besten Fall sein sollen: belastbare Orientierung, aber kein Automatismus, der Sachverstand ersetzt.
Fazit
Die Sachverständigentage in Fulda machten deutlich, wie sehr die Baupraxis von gut begründeten, transparenten Gutachten lebt. Dabei ist nicht die Norm entscheidend, sondern die nachvollziehbare technische Beurteilung der Verwendungseignung über die Lebensdauer.
Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Sachverständigen gegenüber Gerichten, Bauherren und der Gesellschaft: Sie sollen Baukostenexplosionen vermeiden, Bausubstanz erhalten, Nachhaltigkeit fördern und neue Werkzeuge wie KI klug nutzen. Die Fachtagung zeigte, dass diese Rolle anspruchsvoll ist, aber auch viele Spielräume bietet, wenn Juristen, Techniker und Handwerker das Gespräch suchen und Normen als das verstehen, was sie sind: wichtige Regeln, die den Sachverstand nicht ersetzen, sondern stützen.