
Verlegetechnik




Sturz-gefährlich
Auch wenn es für im Privatbereich aufgebaute Außentreppen keine eindeutige Regelung für die Trittsicherheit gibt, sollten einige Kriterien beachtet werden. Denn eine falsch ausgeführte Treppe ist eine ernsthafte Gefahr, wie der vorliegende Fall beschreibt. (Foto: Wilder)
In 2019 beauftragte ein Bauträger ein Gutachten zu einer Treppe aus Naturwerkstein, da die gewählte Oberfläche nicht für die Anforderung ausreichend und das Haus bereits bezogen sei. Beim Ortstermin wurde Folgendes festgestellt: Die Treppe steht nicht eingehaust als Verbindungstreppe zwischen zwei Häusern. Sie führt von der Tiefgarage in das erste Obergeschoss. Sie ist für sechs Wohnungen der einzige Zugang und Fluchttreppe. In der entsprechenden Landesbauordnung wird auf die Verankerung der anerkannten Regel der Baukunst (Technik) verwiesen.
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