2010-06-25T00:00:00Z Strafanzeige bei gefälschten Bescheinigungen

Immer wieder wird SOKA-Bau mit gefälschten Bescheinigungen konfrontiert, die dokumentieren sollen, dass der dort genannte Betrieb die Sozialkassenbeiträge für seine Arbeitnehmer ordnungsgemäß abführt.

Baubetriebe, Behörden oder andere Institutionen legen SOKA-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) solche Bescheinigungen vor und fragen nach, ob die Dokumente echt oder gefälscht seien. Zum Schutz aller, die auf die Echtheit der Bescheinigungen vertrauen, erstattet SOKA-Bau im Falle der Fälschung einer solchen Bescheinigung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

In den bekannt gewordenen Fällen legen Baubetriebe zum Beispiel im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eine Bescheinigung von SOKA-Bau vor, nach der sie ihren tarifvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. SOKA-Bau kann aber eine Bescheinigung nicht ausstellen, wenn zum Beispiel erhebliche Beitragsrückstände bestehen. In solchen Fällen haben Betriebsinhaber das Datum einer früher erteilten Bescheinigung gefälscht und das so manipulierte Dokument beim potentiellen Auftraggeber eingereicht.

Auf gleiche Weise manipulierte Bescheinigungen werden auch im Rahmen der so genannten "Bürgenhaftung" nach § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verwendet, um dem Hauptunternehmer vorzutäuschen, dass hinsichtlich des Nachunternehmers kein Haftungsrisiko bestehe.

"Sofern der begründete Verdacht besteht, die vorgelegten SOKA-Bau-Bescheinigungen seien gefälscht, sind wir gerne bereit, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bestätigt sich der Verdacht, wird SOKA-Bau rechtliche Schritte gegen den Betrieb einleiten, der das Dokument gefälscht hat", erklärt Thomas Arnold, Leiter Spezialisten im Kunden-Service-Center von SOKA Bau.

www.soka-bau.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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