
2020-01-20T00:00:00Z Stehendes Wasser auf der Terasse
Im vorliegenden Fall kam es zur Reklamation, weil die Abdichtung auf einem Untergrund ohne fachgerechtem Gefälle ausgeführt worden war. Der Unternehmer war der Meinung, dass dies so ausreiche ... (Foto: Th Wilder)
Geschuldet war eine Flachdachabdichtung inklusive Splittlieferung zur ungebundenen Verlegung von Natursteinplatten. Auf der Baustelle war ein Estrich ohne Gefälle eingebracht. Die gesamte Aufbauhöhe wäre allerdings ausreichend gewesen, um ein entsprechendes Gefälle zu erzeugen.
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