Arbeitszeitkonto
Im Sommer das Arbeitszeitstundenkonto auffüllen und im Winter davon zehren – so könnte die Nutzung eines Arbeitszeitkontos in der Bauwirtschaft aussehen. (Foto: Pixelio/Timo Klostermeier)

2017-12-05T00:00:00Z Soka-Bau: Arbeitszeitkonten haben positive Wirkung

Nach Angaben der Soka-Bau belegen wissenschaftliche Studien, dass von der Einführung von Arbeitszeitkonten nicht nur Arbeitnehmer profitieren, sondern auch die Betriebe: Sie wirken sich positiv auf Investitionen, Produktivität und unter Umständen auch auf das Betriebsergebnis aus. Zudem werde die Mitarbeiterbindung erhöht. (Foto: Pixelio/Timo Klostermeier)

In der Bauwirtschaft sorgen Arbeitszeitkonten für eine Verstetigung des Einkommens der Beschäftigten. Im Rahmen der „Großen Arbeitszeitflexibilisierung“ kann ein Arbeitszeitguthaben von bis zu 150 Stunden je Arbeitnehmer aufgebaut werden. So können witterungsbedingte Einkommensausfälle leichter überbrückt werden.

Neuere wissenschaftliche Studien zeigten zudem, dass auch die Betriebe von der Einführung von Arbeitszeitkonten profitieren. So komme eine Untersuchung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) zu dem Ergebnis, dass Betriebe, die Arbeitszeitkonten einführen, eine signifikante Produktivitätssteigerung erfahren und stärker investieren. Darüber hinaus wiesen sie eine höhere Arbeitnehmerbindung auf – in Zeiten des Fachkräftemangels ein unschätzbarer Vorteil. Betriebe in Branchen mit starken saisonalen Schwankungen, was auf die Baubranche bekanntermaßen zutrifft, verzeichnen ferner einen positiven Effekt auf das Betriebsergebnis.

Die positive Wirkung der Arbeitszeitflexibilisierung wird nach Angaben der Soka-Bau von den Baubetrieben bestätigt. Werner Muscheid, Personal- und Einkaufsleiter der Bauunternehmung Paul Mertgen GmbH & Co. KG, einem in vierter Generation geführten Bauunternehmen mit 116 Mitarbeitern in Straßenhaus: „Bei uns profitieren sowohl die Beschäftigten als auch der Betrieb schon seit vielen Jahren von der betrieblichen Arbeitszeitverteilung. Sie sorgt für eine höhere Produktivität und trägt letztlich auch zu einem höheren Betriebsergebnis bei. Witterungsbedingte Wartezeiten auf der Baustelle können vermieden und somit eine bessere Auslastung erreicht werden.“

Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung von Arbeitszeitkonten tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen zu beachten. So müssen Betriebe aus der Bauwirtschaft laut Tarifvertrag Guthaben aus der „großen Arbeitszeitflexibilisierung“ gegen Insolvenz absichern. Zu diesem Zweck hat die Soka-Bau die Hinterlegungslösung „Sikoflex“ entwickelt.

Bei „Sikoflex“ erfolgt die monatliche Anpassung der sich aus der gutgeschriebenen Arbeitszeit ergebenden Wertguthaben direkt per Datenübermittlung aus dem hierfür geeigneten Baulohnprogramm und reduziert damit den betrieblichen Aufwand enorm. Auch der Zahlungsverkehr erfolge automatisiert, so die Soka-Bau. Abgesichert werde die exakte Summe aller Guthaben durch monatliche Anpassungen. So sollen zu hohe Absicherungssummen, die mit unnötigen Absicherungskosten verbunden wären, vermieden werden.

Die hinterlegten Guthaben werden darüber hinaus verzinst. Die Liquiditätsrückführung an den Betrieb erfolgt immer dann, wenn Zeitguthaben aufgelöst und vergütet werden müssen. Da dies meist in auftragsschwachen Zeiten geschieht, biete „Sikoflex“ eine sinnvolle Unterstützung der betrieblichen Liquiditätsplanung. Zusätzliche Treuhänderkosten fallen nicht an – das Wertguthabenmanagement und die Abrechnung werden im Insolvenzfall von der Soka-Bau durchgeführt.

www.soka-bau.de

www.pixelio.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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