
2012-08-31T00:00:00Z So lohnt sich die GmbH-Gründung
Wer seinen Betrieb als eine Personengesellschaft führt, haftet unbegrenzt. Im Extremfall kann dann das unternehmerische Aus auch den privaten Ruin bedeuten. Vor diesem Hintergrund kann sich auch für den Fliesenbetrieb die Gründung einer GmbH lohnen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel. (Foto: © Gerd Altmann / Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio)
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften und gilt als sogenannte "juristische Person", die mit ihrem Vermögen haftet. Vereinfacht dargestellt, haftet das Unternehmen also ausschließlich mit dem eigenen Vermögen, den Kapitaleinlagen. Kommt es zur Insolvenz, wäre zunächst nur das Einlagevermögen des Unternehmens verloren. Da diese juristische Person keine Verträge unterschreiben oder Verhandlungen führen kann, muss jede GmbH mindestens einen Geschäftsführer haben, der sie nach außen vertritt. Der GmbH-Geschäftsführer hat eine besonders hohe Verantwortung, was sich auch in seiner Haftung gegenüber dem Unternehmen und nach außen niederschlägt. Zur Gründung einer GmbH benötigt man mindestens einen Gesellschafter. In jedem Fall muss ein sogenannter Gesellschaftervertrag geschlossen und notariell beglaubigt werden. Mit dem Abschluss des Vertrags befindet sich die GmbH "in Gründung". Erst durch den Eintrag ins Handelsregister entsteht die GmbH und tritt die Haftungsbeschränkung ein. Solange die GmbH in Gründung ist, haften die Gesellschafter persönlich, also auch mit ihrem Privatvermögen.
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