2008-12-01T00:00:00Z Sichern Sie Ihre Forderungen ab!
Wird Baugeld zweckentfremdet, kann ein Auftragnehmer bei Insolvenz einer GmbH deren Gesellschafter oder Geschäftsführer eventuell persönlich in Anspruch nehmen. Das neue Forderungssicherungsgesetz begründet einen unmittelbaren Anspruch des Auftragnehmers auf die Sicherheitsleistung.
Wird Baugeld zweckentfremdet, kann ein Auftragnehmer bei Insolvenz einer GmbH deren Gesellschafter oder Geschäftsführer eventuell persönlich in Anspruch nehmen. Das neue Forderungssicherungsgesetz begründet einen unmittelbaren Anspruch des Auftragnehmers auf die Sicherheitsleistung.
Ausgabejahr: 2008
Ausgabenummer: 12
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