„Tüchtige Helfer sind uns willkommen“, sagt Walter Derwald. (Foto: Bauverbände Westfalen)

2014-01-15T00:00:00Z Seit 1. Januar 2014 gelten am Bau höhere Mindestlöhne

Bei milden Temperaturen hat das Baugewerbe alle Hände voll zu tun und Bauhelfer, Putzer oder auch Fuger haben Grund zur Freude: Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 gilt für die unteren Lohngruppen der neue Mindestlohn-Tarifvertrag. (Foto: Bauverbände Westfalen)

Das teilt der Baugewerbeverband Westfalen mit. Die Mindestlöhne betragen demnach in den alten Bundesländern 11,10 Euro (Lohngruppe 1) bzw. 13,95 Euro (Lohngruppe 2). Der Mindestlohn ist im Bauhauptgewerbe, dazu gehören Maurer, Fliesenleger oder auch Stuckateure, vergleichsweise hoch: Das Maler- oder das Elektrohandwerk zahlen rund einen Euro weniger pro Stunde.

„Voll ausgebildete Fachkräfte verdienen mehr, aber auch tüchtige Helfer sind uns willkommen“, kommentiert Walter Derwald, Bauunternehmer aus Dortmund und Präsident des Baugewerbeverbands die Tarife. Und er vergleicht: „Wenn die Bundesregierung in 2015 den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführt, wird am Bau die Lohnuntergrenze 11,15 Euro betragen”. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Bis 2017 ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe schon ausgehandelt und wird stufenweise erhöht auf dann einheitlich 11,30 Euro in Ost- und Westdeutschland.

Übrigens sind diese Mindestlöhne allgemeinverbindlich, schreibt der Baugewerbeverband Westfalen. Sie gelten nach dem Entsendegesetz auch für ausländische Bauarbeiter zum Beispiel aus Bulgarien oder Rumänien, wenn sie auf deutschen Baustellen tätig sind. Über die Einhaltung wacht der Zoll mit Baustellenkontrolllen.

Die Bauverbände Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Arbeitgeber- und Fachverbänder rund 4.000 Bauunternehmen, in denen gut 40.000 Mitarbeiter beschäftigt sind.

zuletzt editiert am 11. März 2021