
F+P Forum




Schweigen als Zustimmung unter „Profis“?
Gute Rechtstipps sind bares Geld wert, und so wird auf dem FLIESEN & PLATTEN-FORUM 2018 Rechtsanwalt Goetz Michaelis über aktuelle Highlights aus dem Baurecht sprechen. Einen „Vorgeschmack“ zu der Bedeutung des korrekt geführten Schriftverkehrs und des kaufmännischen Bestätigungsschreibens laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln finden Sie hier. (Foto: Martin Moritz/pixelio.de)
Das Problem: Ein Auftragnehmer (AN) wurde von einem öffent- lichen Auftraggeber (AG) beauftragt, Metallbauarbeiten auszuführen. Mit der Bauüberwachung war seitens des AG ein Architekt (A) beauftragt worden mit entsprechender Bevollmächtigung.
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