Ab dem 24. August 2023 sind die PU-Schulungen für alle gewerblichen und industriellen Anwender verpflichtend.
Ab dem 24. August 2023 sind die PU-Schulungen für alle gewerblichen und industriellen Anwender verpflichtend. (Quelle: EKH-Pictures – stock.adobe.com)

Aktuell 24. September 2022 Schulungsplattform zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 sind Schulungen für alle gewerblichen und industriellen Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten ab 0,1 Gewichtsprozent verpflichtend.

Eine gemeinsame Verbändeinitiative von Diisocyanatherstellern (ISOPA, ALIPA) und Formulierern (FEICA u. a.) hat ein umfassendes Online-Schulungsprogramm gestartet, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten. Die einzelnen Schulungen sind bereits in sechs Sprachen verfügbar.

Am 4. August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 252 vom 4.8.2020, S24-27) bekanntgegeben und trat 20 Tage später in Kraft. Somit dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Ausnahmen sind gegeben, wenn (a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder (b) der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des Stoffes oder Gemisches erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Entsprechende diisocyanathaltige Produkte müssen seit dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet werden, der auf die Schulungsverpflichtung hinweist.

Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Konsumentenprodukte werden von dieser Verordnung nicht erfasst.

PU-Schulungen in sechs Sprachen verfügbar

Die PU-Schulungsplattform wurde am 2. November 2021 auf Englisch freigeschaltet. Mittlerweile ist die Plattform ebenfalls in Deutsch, Französisch, Niederländisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Die übrigen EU-Sprachen werden im Laufe des Jahres 2022 folgen. Zum besseren Verständnis der PU-Beschränkungen hat die FEICA ein Merkblatt mit dem Titel „Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte“ erstellt. Es ist hier in acht Sprachen abrufbar.

zuletzt editiert am 22.09.2022