Schlüter Systems Bekotec
Schlüters Polystyrol-Produkte, wie die abgebildeten „Bekotec-EN/P“ und „Bekotec-EN/PF Noppenplatten“, kommen ohne das Flammschutzmittel HBCD aus und sind somit nicht von der neuen EU-Verordnung betroffen. (Foto: Schlüter-Systems)

2016-10-25T00:00:00Z Schlüter-Systems: Kein HBCD

Nach Unternehmensangaben sind alle Polystyrolprodukte von Schlüter-Systems frei von HBCD. Sie sind also nicht vom HBCD-Verbot in Baustoffen betroffen und Verschnittreste der Produkte müssen auch weiterhin nicht als Sondermüll entsorgt werden. (Foto: Schlüter-Systems)

Am 30. September 2016 ist die europäische Verordnung (EU) 2016/460 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Kraftstoffe in Kraft getreten. Im Zuge dieser Verordnung wurde zur Tabelle von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) mit einer Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg hinzugefügt und gilt somit als „gefährlicher Abfall“.

Dieses Flammschutzmittel komme bei der Herstellung von Schlüter-Produkten aus Polystyrol nicht zum Einsatz, so Schlüter-Systems: Damit können baustellenübliche Restmengen von „Kerdi-Board“, von „Bekotec-EN/P“ und „Bekotec-EN/PF Noppenplatten“ sowie vom „Kerdi-Shower Gefälleboard“ wie bisher dem Restmüll zugeführt werden – es bestehe keine Notwendigkeit, solche Reste als Sondermüll zu entsorgen.

Eine Bestätigung der HBCD-Freiheit der genannten Produkte steht auf der Internetseite www.schlueter.de zur Verfügung und kann auch bei Schlüter-Systems angefordert werden: Schlüter-Systems KG, Schmölestr. 7, 56840 Iserlohn, info@schlueter.de.

www.schlueter.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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