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Staub auf der Verarbeiterhand,aber nicht dem Auftraggeber ins Auge fallend fachgerechter Geräteeinsatz beugt vor. Fotos: Heylo Drying Solutions GmbH

Ausbau 2010-07-22T00:00:00Z Saubere Luft trotz Handwerkern

Staubkontrolle - Rund 80 Prozent der Aufträge von Fliesenfachbetrieben betreffen mittlerweile die Bereiche Sanieren, Renovieren und Modernisieren. Anders als beim Neubau wohnen in und auf all diesen Baustellen weiterhin Menschen. Der Fliesenleger sollte sich deshalb darum kümmern, Staubentwicklung zu vermeiden und zu verringern. Arndt Lubrich (Fotos: Heylo Drying Solutions GmbH)

Einerseits müssen bei Umbauten, Modernisierungen und Nutzungsänderungen die beteiligten Handwerksfirmen darüber nachdenken, wie sie die Belästigung der Be- und Anwohner durch Staub auf ein Mindestmaß reduzieren können. Andererseits sollte es im eigenen Interesse liegen, sich selbst und die Kollegen vor übermäßiger Staubeinwirkung während der Arbeiten zu schützen. Diese Vorgehensweisen geben schon die Arbeitsschutz-Richtlinien der Berufsgenossenschaften vor. Moderne Fachunternehmen verfügen daher über die entsprechenden Möglichkeiten zur Staubkontrolle.

Auftraggeber akzeptieren Staubbelastung nicht mehr

Für besondere Staubschutz-Maßnahmen wie Asbest-Sanierung und Schimmelpilzbekämpfung ist besonderes Fachwissen notwendig, um vorschriftsmäßig arbeiten zu können. Daher dürfen in solchen Fällen lediglich Firmen tätig sein, deren Mitarbeiter speziell ausgebildet worden sind. Dagegen obliegt die Kontrolle allgemeinen, "normalen" Baustaubs dem ausführenden Gewerk. Der Fliesenfachbetrieb sollte sich darum nicht zuletzt deshalb kümmern, weil heutzutage Auftraggeber und Bewohner größere Staubbelastungen bei Sanierungsarbeiten generell nicht mehr akzeptieren. Staub entsteht in der Hauptsache ja immer zu Beginn eines Sanierungsprozesses: Da werden Leitungen entfernt, Altputze beseitigt oder Fußböden hochgenommen, es wird geflext, gestemmt, geschliffen oder es werden auch teilweise ganze Wände abgebrochen. Im weiteren Verlauf entsteht Staub zum Beispiel beim Schleifen und Bohren. In jedem Fall ist der Handwerker gut beraten, den Mieter oder im Objekt wohnenden Eigentümer bereits deutlich vor den Arbeiten darauf hinzuweisen, dass Staub entstehen kann, aber durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert wird.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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