2010-05-01T00:00:00Z Sanierung von Nassräumen unter Denkmalschutz

Die Sanierung von Nassräumen gehört zum Tagesgeschäft. Steht das zu sanierende Objekt jedoch unter Denkmalschutz, werden deutlich erhöhte Anforderungen an die Ausführenden und die Planer gestellt. So auch bei der Sanierung des historischen Stadtbades Neukölln, in dem auch die gesamten Duschanlagen der beiden Schwimmhallen rundum erneuert wurden.

Die Sanierung von Nassräumen gehört zum Tagesgeschäft. Steht das zu sanierende Objekt jedoch unter Denkmalschutz, werden deutlich erhöhte Anforderungen an die Ausführenden und die Planer gestellt. So auch bei der Sanierung des historischen Stadtbades Neukölln, in dem auch die gesamten Duschanlagen der beiden Schwimmhallen rundum erneuert wurden.

Ausgabejahr: 2010
Ausgabenummer: 5

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zuletzt editiert am 04. Februar 2022
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