Malu Dreyer, Alexander Baden, Daniela Schmitt
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) und Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt (rechts) überbrachten dem HwK-Hauptgeschäftsführer Alexander Baden die gute Nachricht von der Ausstattung der Fördertöpfe. (Foto: Pielmedia)

2018-03-06T00:00:00Z Rheinland-Pfalz fördert Jungmeister und Existenzgründer

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt Meisterprüfungen und eine anschließende Existenzgründung mit 1,66 Millionen Euro. Die Handwerkskammer Koblenz (HwK) übernimmt die Verfahren für Antragstellung und Auszahlung. (Foto: Pielmedia)

Die entsprechenden Förderinstrumente: Aufstiegsbonus I und II. Der Aufstiegsbonus I unterstützt Handwerker mit 1.000 Euro pro Person bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung in Rheinland-Pfalz. Insgesamt sind in diesem Topf 540.000 Euro hinterlegt. Er wird für alle Abschlüsse ab 1. Januar 2017 gewährt. Der Aufstiegsbonus II wird bei einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt. Dieser Bonus in Höhe von 2.500 Euro wird einmalig gewährt für eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz nach dem 1. Januar 2017, wenn die Meisterprüfung in den zurückliegenden zehn Jahren ab Antrageinreichung abgelegt wurde. Insgesamt stehen für den Aufstiegsbonus II 1.125.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung.

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Er schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. „Wir haben über Jahre auf entsprechende Unterstützung für das Handwerk hingewirkt und immer wieder betont, dass diese Förderung gut angelegtes Geld ist. Die Jungmeister von heute treiben den Wirtschaftsmotor von morgen an, sorgen mit ihrem Umsatz auch für Steuerleistungen, die letztlich dem Land und den Kommunen zugutekommen“, loben HwK-Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Alexander Baden. „Gerade jetzt, in wirtschaftlich guten Zeiten, müssen wir perspektivisch denken und freuen uns sehr, dass sich die Landesregierung unserer Sichtweise anschließt und dass sie entsprechende Projektmittel aufgelegt hat.“

Das Handwerk hat in der Vergangenheit oft kritisiert, dass der Bildungsbetrieb an Universitäten und Fachhochschulen für die Studierenden kostenlos ist, während Meister ihre Qualifizierung teilweise selbst finanziell stemmen mussten. Die HwK Koblenz hat alle Jungmeister und Existenzgründer, die auch rückwirkend einen Anspruch auf Fördermittel haben, schriftlich informiert.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Koblenz für den „Aufstiegsbonus I“ ist Silke Below-Köfer, Telefon: 0261 398-311, E-Mail: meister@hwk-koblenz.de

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Koblenz für den „Aufstiegsbonus II“ ist Nicole Scherf, Telefon: 0261 398-261, E-Mail: nicole.scherf@hwk-koblenz.de

Die Handwerkskammer Koblenz hält auf ihren Internetseiten zusätzliche Informationen und auch Formulare zur Antragstellung bereit: www.hwk-koblenz.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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