
2018-10-19T00:00:00Z Restfeuchten und Belegreife
Mit der Überarbeitung der DIN 18157 „Ausführung von Bekleidungen im Dünnbettverfahren“ im April 2017 haben sich für einige Ansetz- und Verlegeflächen Änderungen ergeben, beispielsweise bei der Belegreife von Zementestrichen. Das hat teilweise enorme Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit und die Einschätzung des Ausführenden. Der folgende Artikel soll als Hilfestellung bei der Bewertung einiger restfeuchterelevanter Untergründe dienen. (Foto: Schomburg)
Als Definition der Belegbarkeit von Untergründen, gerade bei Estrichen, hat sich in den letzten Jahren die sogenannte „Restfeuchte“ etabliert. Was aber stellt diese „Restfeuchte“ überhaupt dar? Fakt ist, dass jeder mineralisch gebundene Untergrund im Laufe eines undefinierten Zeitraums ein Feuchtegleichgewicht mit seinem Umgebungsklima herstellt. Dieses Gleichgewicht wird als „Haushaltsfeuchte“ bezeichnet. Um es klar herauszustellen: Restfeuchte als Belegreife ist keinesfalls gleichzusetzen mit der Haushaltsfeuchte eines Untergrunds. Die Restfeuchtevorgaben für eine Belegreife mit starren und dampfdichten Belägen in der DIN 18157 stellen nur einen empfohlenen, maximal erlaubten Wert dar.
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