ZDB Pakleppa
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (Foto: ZDB)

2015-10-13T00:00:00Z Ratenzahlungen: Mehr Rechtssicherheit

Im Baubereich ist es verbreitete Praxis, bei vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Damit wird dann eine Art Überbrückungsfinanzierung gewährt. Dieses Vorgehen soll nun rechtssicherer werden, wie der ZDB meldet. Davon profitieren Bauunternehmen in zweifacher Hinsicht. (Foto: ZDB)

Zum einen können sie zukünftig wieder auf Zahlungsaufschübe bei ihren Materiallieferanten hoffen und zum anderen können sie ebenfalls mit Bauherrn Ratenzahlungen rechtssicherer vereinbaren, so der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

Grundlage für die Verbesserung ist der Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts, der von der Bundesregierung am 29. September 2015 beschlossen wurde. „Für die Bauwirtschaft ist die Rechtssicherheit von Ratenzahlungsvereinbarungen immens wichtig. Diese sollen zukünftig schwerer anfechtbar sein als nach der derzeitigen Gesetzeslage. Den Forderungen der Bauwirtschaft ist die Bundesregierung einerseits durch eine zeitliche Beschränkung der Anfechtungsfrist als auch durch eine Änderung der Vermutungsregelungen und der Beweislast bei Zahlungserleichterungen nachgekommen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Künftig soll überdies eine Vermutungsprivilegierung für Zahlungserleichterungen bestehen. So wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern entsprechende Zahlungserleichterungen einräumen, zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannten. Diese Maßnahme trägt der Kritik und den Forderungen der Bauwirtschaft Rechnung und führt dazu, dass künftig Insolvenzverwalter zu beweisen haben, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte. Bislang musste der Gläubiger seine Unkenntnis darlegen und beweisen.

„Der Gesetzentwurf weist praxisrelevante Verbesserungen auf und macht deutlich, dass die Sorgen und Belange der Bauwirtschaft in diesem Punkt ernst genommen wurden. Der Bundestag muss diesen Weg der Bundesregierung fortsetzen“, so Pakleppa.

www.zdb.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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