Der neu gewählte Vorstand der QDB (v. l.): Norbert Schröter, Stefan Großmann, Dr.-Ing. Amir Asgharzadeh, Dr.-Ing. Patrick Schäffel, Prof. Dr. Josef Felixberger, Jörg Krahnert, Dr.-Ing. Peter Hammerschmitt und Dr. Michael Fooken
Der neu gewählte Vorstand der QDB (v. l.): Norbert Schröter, Stefan Großmann, Dr.-Ing. Amir Asgharzadeh, Dr.-Ing. Patrick Schäffel, Prof. Dr. Josef Felixberger, Jörg Krahnert, Dr.-Ing. Peter Hammerschmitt und Dr. Michael Fooken (Quelle: QDB)

Aktuell 29. December 2022 Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie erweitert Vorstand

Die Zertifizierungsstelle Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie e. V. (QDB) hat ihren Vorstand neu gewählt und zwei neue Vorstandsmitglieder aufgenommen.

Vorstandsvorsitzender bleibt Prof. Dr. Josef Felixberger (PCI Augsburg GmbH), der ebenso wiedergewählt wurde wie Stefan Großmann (Sopro Bauchemie GmbH), Dr.-Ing. Patrick Schäffel (Pagel Spezial-Beton GmbH & Co. KG) und Dr.-Ing. Peter Hammerschmitt (Sto SE & Co. KGaA). Das bisherige Vorstandsmitglied Dr. Heinz Ephardt wechselt in den Ruhestand, ihn ersetzt Jörg Krahnert (beide Sika Deutschland GmbH). Neu im QDB-Vorstand sind Dr. Michael Fooken (Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG) und Dr.-Ing. Amir Asgharzadeh (Remmers GmbH). Geschäftsführer der QDB bleibt wie bisher Norbert Schöter.

Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Bauchemie

Die Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie (QDB) ist eine akkreditierte und europäisch notifizierte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (Notified Body Kennnummer 0921) sowie eine bundesweit anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemäß der Hessischen Bauordnung (ÜG069). Haupttätigkeitsgebiet ist die Überwachung und Zertifizierung von Herstellwerken und Produkten beziehungsweise Systemen im Bereich der Betonzusatzmitteln (EN 934) und der Produkte für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken (EN 1504). Die QDB überwacht europaweit zur Zeit mehr als 45 Herstellwerke. Das Tätigkeitsfeld der QDB umfasst die Anerkennungsbereiche gemäß Bauproduktenverordnung, gemäß Landesbauordnung und gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Bundesverkehrsministeriums.

zuletzt editiert am 20.12.2022