Fachbetriebe, die Fliesen- und Natursteinbeläge technisch korrekt auf Balkonen und Terrassen verlegen, erhalten von der PCI Augsburg GmbH eine fünfjährige Garantie auf das Verlegesystem. Voraussetzung ist der Abschluss einer Haftungsvereinbarung. Damit verlängert PCI die gesetzlich festgelegte Produkthaftungsgarantie von zwei Jahren und biete den Fachbetrieben „ein Plus an Sicherheit“. (Screenshot: www.pci-augsburg.de, 29.7.2015)
Grundsätzlich gilt die Garantieleistung laut PCI von fünf Jahren für alle mit den PCI-Systemen „Balkon/Terrasse“ fachgerecht verlegten Fliesen und Natursteine, die für den Außenbereich geeignet und vom Hersteller entsprechend deklariert sind. Um „die Auswahl der keramischen Fliesen für den Anwender so einfach wie möglich zu gestalten“, war PCI bereits im Gespräch mit namhaften Fliesenherstellern, denn die Garantie für die Keramik übernehmen diese selbst. Etliche Serien der Hersteller Agrob Buchtal GmbH, Villeroy & Boch Fliesen GmbH, Ströher GmbH, Marazzi Group S.r.l. und Interbau-Blink können beispielsweise eingesetzt werden.
Mit der verlängerten Garantieleistung geht PCI über die gesetzlich festgelegte Produkthaftungsgarantie von zwei Jahren hinaus, die den Betrieb in eine „Haftungslücke“ bringt: Denn gegenüber ihren Kunden müssen Fliesen- und Natursteinverleger vier (VOB) bzw. fünf Jahre (BGB) haften. Ausgenommen davon sind Konstruktionen auf beheizten Räumen.
Systemlösungen für jeden Anwendungsfall
Im Fokus seiner Systemlösungen stehen laut PCI Dichtigkeit und hohe Ausführungssicherheit, damit die Beläge den enormen Witterungseinflüssen durch Temperaturschwankungen, Regen und Frost dauerhaft standhalten. Nach dem Baukastenprinzip setzen sich die Verlegesysteme jeweils aus den besten Komponenten für Untergrundbehandlung, Verklebung und Verfugung zusammen. Die zentrale Systemkomponente stellt die Verbundabdichtung dar: „PCI Seccoral 2K Rapid“ oder „PCI Pecilastic U“. Das bewährte Zusammenspiel aus Abdichtung und Kleber im Verbund sichere die Nutzungssicherheit des Belages.
„Alle drei Systeme sind Generalisten und für den Neubau oder die Sanierung von Balkonen und Terrassen bestens geeignet“, erläutert Thorsten Leppler, Produktmanager Fliesenverlege-Systeme PCI Europa. Neben der garantierten Sicherheit böten die Verlegesysteme vor allem Wirtschaftlichkeit und Effizienz, „denn die Fachbetriebe können professionell und sicher auf jedes Bauvorhaben individuell reagieren, gleichzeitig aber effektiv arbeiten“, sagt Thorsten Leppler. Mit einer neuen Broschüre, System-Merkblättern und Musterleistungsverzeichnissen (als Download unter www.pci-augsburg.de abrufbar) stellt PCI die Verlegesysteme im Detail vor und informiert, wie die Objektanmeldung für die Haftungsvereinbarung abläuft.
Haftungsvereinbarung für Fünf-Jahres-Garantie
Der Abschluss einer Haftungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Gewährung der Garantie. Das Prozedere ist einfach: Der Fachbetrieb meldet das jeweilige Objekt über ein PDF-Formular online unter pci-akademie@basf.com an und erhält unter Einhaltung der Garantiebedingungen eine Registrierungsnummer. Die Arbeiten können dann beginnen. Auf Seite zwei des PDF-Formulars wird die Ausführung dokumentiert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Verlegebetrieb die Garantieurkunde per Post. PCI übernimmt die fünfjährige Sachmängelhaftung für die in den Technischen Merkblättern zugesagten Funktionseigenschaften und Beschaffenheiten sowie für die Frost- und Witterungsbeständigkeit der PCI-Produkte im Gesamtsystem.
