Digital denken und handeln im Mittelstand – das will das Land Nordrhein-Westfalen fördern und hat dafür das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) gestartet. Mit insgesamt 11,8 Millionen Euro werden Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen unterstützt. (Screenshot: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw)
Das Programm entwickelt den Vorgänger „Mittelstand innovativ“ weiter. Die Fördersumme der bereits bekannten Innovationsgutscheine wird auf bis zu 40.000 Euro aufgestockt. Außerdem wird die Förderquote auf bis zu 80 Prozent erhöht, um in der Corona-Krise zusätzliche Unterstützung zu bieten.
Dazu sagt NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Bewusstsein für die Digitalisierung und Innovation ist in den allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen geweckt, dazu hat das Vorgängerprogramm einen wichtigen Beitrag geleistet. Wir möchten nun den nächsten Schritt gehen und die Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse passgenau fördern. Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich, dass digital und innovativ aufgestellte Unternehmen flexibler handeln können.“
Förderung in vier Bereichen
Gefördert werden KMU bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse in Zukunftsfeldern. Unternehmen können in vier Bereichen Förderung beantragen: für wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produkts; für die externe Forschung und Entwicklung für innovative Produkte und Dienstleistungen; für die Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren und für die Einstellung eines Hochschulabsolventen, der Innovations- und Digitalisierungsvorhaben bearbeitet.
Die Handwerkskammer Düsseldorf begrüßt das Programm: „Wir haben lange auf die Neugestaltung der Innovationsgutscheine gewartet und eine Förderquote von 80 Prozent ist ungewöhnlich großzügig“, sagt Tobias Werthwein, Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT).
Den MID-Gutschein können Betriebe mit Sitz in NRW beantragen, die bis zu 250 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro haben.
