Faktum
Die Bodenausgleichsmasse von Faktum soll Risse vermeiden und ist weitgehend selbstnivellierend. (Foto: Faktum Bauprodukte)

Bauchemie 2014-04-08T00:00:00Z Nivelliersystem: „Mega X-Plan“ vermeidet Risse

Die Bodenausgleichsmasse „Mega X-Plan“ von Faktum ist eine faserverstärkte, ausgleichende Spachtel- und Nivelliermasse für Schichtdicken bis 50 Millimeter. (Foto: Faktum Bauprodukte)

Die Bodensausgleichsmasse erfüllt laut Faktum die Klassifizierung CT C30F6 nach DIN EN 13813, wird zum Planausgleich und Bodenaufbau im Innenbereich verwendet und kann auf praktisch allen Böden eingesetzt werden. Durch ihre Faserverstärkung sollen Spannungen abgebaut und Risse vermieden werden, so dass auch Fußbodenheizungen, Mischuntergründe, Calciumsulfatestriche, Holzböden, Span- oder OSB-Platten und andere schwierige Oberflächen mit hohem Bewegungs- und Verformungsrisiko kein Problem für „Mega X-Plan“ darstellen.

Weitgehend selbstnivellierend

Nach einer dem Untergrund entsprechenden „Mega“-Grundierung kann die Masse je nach Anwendung von Hand oder mittels einer Pumpe verteilt werden. Sie ist weitgehend selbstnivellierend, in Ecken sollte zusätzlich mit Kelle oder Rakel bei der Verteilung nachgeholfen werden. Durch die Verwendung eines Stachelentlüftungsrollers kann eine optimale Entlüftung erreicht werden. Auf Beton, Estrich, keramischen Fliesen und gestrichenen Oberflächen ist hierbei laut Faktum eine Schichtdicke von nur zwei Millimetern bis hin zu 50 Millimetern möglich, auf Holzböden, Span- oder OSB-Platten eine Dicke von fünf Millimetern bis hin zu 50 Millimetern. Heizleitungen (Rohre/Kabel) sollten je nach Heizleistung der Kabel mit mindestens fünf bis zehn Millimetern der Bodenausgleichsmasse bedeckt werden.

Nach sechs Stunden verlegereif

„Mega X-Plan“ ist laut Faktum bereits nach zwei Stunden begehbar und nur sechs Stunden nach Fertigstellung verlegereif und erreicht eine hohe Oberflächenhärte und Druckfestigkeit von 30 N/mm². Der Verbrauch liegt bei circa 1,7 kg/m² je Millimeter Schichtdicke. Bei der Verarbeitung müssen die Angaben im Technischen Merkblatt berücksichtigt werden.

www.faktum-produkte.de

zuletzt editiert am 11. März 2021
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