Nicht einfach hinnehmen!
Was soll man tun, wenn man seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in den Händen hält? (Foto: Bremer Inkasso GmbH, Yvonne D./www.bremer-inkasso.de)

2018-09-21T00:00:00Z Nicht einfach hinnehmen!

Ist ein Schuldner abgetaucht, ist das ärgerlich, aber nicht das Ende. Es gibt viele Wege, ihn dennoch aufzustöbern. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten. (Foto: Bremer Inkasso GmbH, Yvonne D./www.bremer-inkasso.de)

Unternehmer A hatte seinem Kunden B schon vor einer ganzen Weile eine Rechnung per Post zukommen lassen und wartet nun auf den Eingang des Gelds. Bei der Durchsicht der Tagespost kommt Ärger auf: Unternehmer A hält seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in den Händen. Nur diesmal mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. A versucht, seinen Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der von B angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Unternehmer A weiß nicht, was er noch tun kann.

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zuletzt editiert am 11. März 2021
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