Balkendiagramm zum Anteil der falsch berechneten Posten
Den größten Anteil der falsch abgerechneten Beträge machten nicht konkret benannte Posten aus. (Quelle: Mineko)

Betrieb 2023-10-18T22:00:00Z 90 Prozent der Nebenkostenabrechnungen in Gewerbeimmobilien falsch

Fehlerhaft und somit unzulässig sind laut dem Portal zur Prüfung von Nebenkostenabrechnungen Mineko neun von zehn Abrechnungen für Gewerbemieten.

Daraus ergeben sich unrechtmäßige Zusatzkosten im fünfstelligen Bereich, so Mineko. Die Berliner Plattform untersuchte im vergangenen Quartal 1.183 Datensätze aus dem gewerblichen Bereich und deckte dabei eine Fehlerquote von 92 Prozent auf. Die durchschnittliche Größe der untersuchten Flächen beträgt 950 Quadratmeter.

Korrekte Abrechnungen sind die Ausnahme

Bei der Untersuchung wurden unterschiedliche Arten von Fehlern in den Abrechnungen festgestellt. Im Schnitt wurden pro geprüfter Abrechnung 16.127 Euro zu viel berechnet.

Demnach fanden sich bei 780 der untersuchten Daten unkonkrete Positionen, was einer Quote von 66 Prozent entspricht. Darunter fallen Kosten, die nicht genau genug beschrieben werden, sodass Mieter nicht wissen, was genau ihnen in Rechnung gestellt wurde. Die durchschnittlich durch diese Fehler beanstandeten Mehrkosten belaufen sich auf 7.934 Euro.

Positionen ohne Vertragsgrundlage

Bei 51 Prozent (insgesamt 600 Fälle) fanden sich nicht vereinbarte Positionen, also vom Vermieter in erhobene Kosten, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag festgehalten und entsprechend nicht ausreichend mit dem Mieter abgestimmt sind. In der Regel betrifft dies Maßnahmen, für die im Vorfeld rechtlich die ausdrückliche Zustimmung der Mietparteien einzuholen ist. Werden die Maßnahmen ohne Einwilligung der Mieter durchgeführt, dürfen die entsprechenden Kosten auch nicht berechnet werden. Hier entstanden im Schnitt fälschlicherweise Kosten in Höhe von 5.017 Euro.

Nicht umlegbare Positionen

39 Prozent, 467 aller Fälle, wiesen nicht umlegbare Positionen auf. Dabei handelt es sich um Kostenpunkte, die die Vermieter unrechtmäßig über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Hier gilt der Grundsatz „Recht schlägt (Miet-)Vertrag”. Denn nicht selten kommt es vor, dass Posten zwar schriftlich explizit im Mietvertrag erfasst wurden, das Gesetz allerdings derartige Umlagen zulasten des Mieters verbietet. Entsprechende Klauseln sind also unwirksam und hinfällig. Darunter fallen vor allem einmalige, nicht wiederkehrende Kosten, wie Sanierungsmaßnahmen oder spezielle Versicherungen. Dies verursachte eine zusätzliche Summe von 7.686 Euro.

Extrembeispiel: Über 400.000 Euro zu viel gezahlt

Die teuersten Fehler der Untersuchung lieferte eine Bürofläche mit 42.730 Quadratmetern. Dort wurden rechtswidrig nicht umlegbare Kosten in Höhe von 166.966 Euro auf den Mieter abgewälzt. Hinzu kamen außerdem noch 33.000 Euro nicht vereinbarter Kosten und 200.998 Euro an unkonkreten Kosten. Die Summe der Fehlangaben beläuft sich auf insgesamt 417.396 Euro.

Abrechnungen genau prüfen

„Unsere Analyse zeigt, wie sehr es sich lohnen kann, seine eigenen Betriebskostenabrechnungen genau unter die Lupe zu nehmen. Oftmals reicht schon die Prüfung von Details zum Entstehen von Verdachtsmomenten. Stimmt der veranschlagte Verteilerschlüssel oder fehlt er gar? Sind die Abrechnungszeiträume stimmig und nachvollziehbar? Was steht dazu im Mietvertrag? Ist die Abrechnung, verständlich oder ist nicht ganz nachvollziehbar, was ein bestimmter Posten genau abrechnen soll? Unsere Expert:innen stehen für die professionelle Prüfung jederzeit gern unterstützend zur Verfügung und beraten Betroffene”, erklärt Chris Möller, Geschäftsführer von Mineko.

Drei Jahre Zeit für Widerspruch

Speziell für Gewerbetreibende hat Möller außerdem noch einen wichtigen Hinweis: „Im Gegensatz zu normalem Wohnraum kann einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung in der Regel rückwirkend für die letzten drei Jahre widersprochen werden. Da Fehler in den meisten Fällen von einem Jahr ins nächste übertragen werden, bietet jede gefundene Unregelmäßigkeit prinzipiell eine dreifache Chance zum Widerspruch. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Prüfung durch Mineko.”

zuletzt editiert am 12. Juni 2025
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