Wenn Sie eine Lieferung bekommen, sollten Sie sie sofort gründlich prüfen – denn um Mängel beim Lieferanten anzuzeigen, bleibt nicht viel Zeit.
Farbfehler in der Fliese, unbrauchbarer Kleber, Risse in der Platte: Nach dem Handelsgesetzbuch, das Geschäfte zwischen Kaufleuten regelt, müssen fehlerhafte Lieferungen unverzüglich beim Verkäufer gemeldet werden. Was „unverzüglich“ bedeutet, wie Sie damit umgehen, wenn Produktfehler sich erst später zeigen oder sogar nach der Verarbeitung und welche Rolle die AGB des Lieferanten spielen, erklärt Ihnen der Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz in der neuen Folge 222 Sekunden – Alles was Recht ist auf Fliesen und Platten TV.
222 Sekunden – Alles, was Recht ist liefert auf Fliesen und Platten TV jeden Monat genau auf die Fliesenbranche zugeschnittene Rechtstipps vom Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz. Kurz und knapp, in weniger als vier Minuten bekommt ihr alle Infos, um in Sachen Recht immer einen Schritt voraus zu sein.
