Wussten Sie das? Auch für Verträge, die beim Kunden im Wohnzimmer geschlossen werden, gibt es ein Widerrufsrecht – und Sie als Unternehmer müssen Ihren Kunden darüber aufklären, und zwar sofort vor Ort.
Diese Anpassung für Verträge, die „außerhalb der Geschäftsräume“ geschlossen werden, gibt es schon seit 2014 – doch kaum ein Unternehmer kennt sie. Was Sie tun müssen und was passiert, wenn Sie Ihre Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht informieren, erklärt der Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz in der neuen Ausgabe von „222 Sekunden – Alles, was Recht ist“.
Die aktuelle Folge 222 Sekunden – Alles, was Recht ist

222 Sekunden – Alles, was Recht ist liefert auf Fliesen und Platten TV jeden Monat genau auf die Fliesenbranche zugeschnittene Rechtstipps vom Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz. Kurz und knapp, in weniger als vier Minuten bekommt Ihr alle Infos, um in Sachen Recht immer einen Schritt voraus zu sein.