„Fluch oder Fluch“ nennt Fachanwalt Ari-Daniel Schmitz die sogenannte Schwarzgeldabrede und stellt damit klar: Mit Schwarzarbeit gewinnt keiner.
Denn seit 2014 sind Verträge mit Ohne-Rechnung-Abrede nichtig. Das heißt: Der Auftraggeber muss nicht zahlen und der Auftragnehmer hat keine Gewährleistungspflicht. Schon wenn nur Teile der Leistung schwarz erbracht werden, ist der gesamte Vertrag nichtig. Mehr dazu und warum man sich im Zweifel sogar strafbar macht, wenn man zu solchen „Verträgen“ vor Gericht sein Recht erstreiten will, erzählt der Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz in der aktuellen Folge „222 Sekunden — Alles, was Recht ist“ bei F+P Fliesen und Platten TV.
222 Sekunden – Alles, was Recht ist liefert auf Fliesen und Platten TV jeden Monat genau auf die Fliesenbranche zugeschnittene Rechtstipps vom Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz. Kurz und knapp, in weniger als vier Minuten bekommt ihr alle Infos, um in Sachen Recht immer einen Schritt voraus zu sein.