Sie haben gerade ein Bad gefliest und vor der Abnahme zerstört ein Wasserrohrbruch alles — wer hier nicht versichert ist, muss die gesamte Leistung auf eigene Rechnung neu erbringen.
Es klingt ungerecht, ist aber tatsächlich so geregelt: Der Auftragnehmer trägt bis zur Abnahme das Risiko, falls das Ergebnis seiner Arbeitsleistung beschädigt wird. Dagegen kann man sich versichern. Der Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz erklärt, was eine Bauleistungsversicherung ist, was sie kostet und wie man als Auftragnehmer erkennt, ob der Bauherr bereits eine abgeschlossen hat.
