Fliesen und Platten TV

15. March 2023 | Teilen auf:

Neuer Rechtstipp: Behinderung richtig anzeigen

Wenn der Zeitplan auf der Baustelle durch äußere Umstände nicht eingehalten werden kann, muss der Betrieb eine Behinderungsanzeige machen. Aber wie geht das richtig?

Baubeginn und -ende sind in der Regel vertraglich vereinbart und müssen eingehalten werden. Ist das durch Umstände, die der Betrieb nicht selbst zu verantworten hat, nicht möglich, sollte er eine Behinderung anzeigen: So hat er Anspruch auf Bauzeitverlängerung. Doch welche Gründe sind dafür rechtsgültig? Wie und wem muss die Behinderung angezeigt werden? Wie schützt man sich vor Schadenersatzansprüchen und legitimiert mögliche eigene Ansprüche?

Das erklärt der Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz bei Fliesen und Platten TV in der aktuellen Folge von 222 Sekunden – Alles, was Recht ist.

Die aktuelle Folge 222 Sekunden - Alles, was Recht ist

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!

Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.

222 Sekunden – Alles, was Recht ist liefert auf Fliesen und Platten TV jeden Monat genau auf die Fliesenbranche zugeschnittene Rechtstipps vom Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz. Kurz und knapp, in weniger als vier Minuten bekommt ihr alle Infos, um in Sachen Recht immer einen Schritt voraus zu sein.

zuletzt editiert am 15.03.2023