Mehrwertsteuersenkung bringt Baugewerbe nichts
Seit dem 1. Juli gelten reduzierte Mehrwertsteuersätze von 16 und 5 Prozent. (Foto: Markus Winkler/Pixabay)

Betrieb 2020-07-02T00:00:00Z Mehrwertsteuersenkung bringt Baugewerbe nichts

Seit dem 1. Juli 2020 gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 16 beziehungsweise 5 Prozent auf alle umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen. Für die Bauwirtschaft bedeutet diese Maßnahme nur hohe Kosten und keine Vorteile, kritisiert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. (Foto: Markus Winkler/Pixabay)

Der Konsum soll angekurbelt werden – das ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuersenkung, die bis 31. Dezember 2020 gelten soll. So soll die durch die Corona-Krise „in Mitleidenschaft gezogene deutsche Wirtschaft neuen Schub“ bekommen, wie es auf der Webseite der Bundesregierung heißt. Für die Bauwirtschaft sieht der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) keine Vorteile: „Niemand wird ein Haus bauen, nur weil die Mehrwertsteuer drei Prozent niedriger ist“, so der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Reinhard Quast. „Die äußerst kurzfristige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und seine spätere Wiedererhöhung bedeuten für die Bauwirtschaft einen hohen Organisationsaufwand mit beträchtlichen Kosten, ohne dass damit mehr Investitionen getätigt werden.“

Bauherren wollen Teilverträge

Da der Umsatzsteuersatz angewendet muss, der zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Auftrags gilt, würde für Bauprojekte – die in der Regel länger als sechs Monate dauern – wieder der normale Satz gelten. Das wollen Bauherren natürlich verhindern und könnten so einen enormen Aufwand bei den Bauunternehmen verursachen: „Der hohe Aufwand entsteht für uns daraus, dass unsere Kunden nun die Bauleistungen entsprechend des Leistungszeitraums in mehrere Zeiträume aufgliedern wollen“, so Quast. „Dieses wird zu vorgezogenen Auftragserteilungen führen, um möglichst viel Bauleistung in diesem Jahr zu erbringen und abzurechnen. Bei den oft üblichen Pauschalverträgen im privaten Baubereich bedeutet das für die Unternehmer eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum 30.6. und zum 31.12.2020.“

Darüber hinaus befürchtet der ZDB-Präsident, dass es für ein bereits begonnenes Bauwerk zu Forderungen der Bauherren kommen wird, die bestehenden Verträge aufzuheben und neue Teilverträge abzuschließen, die dann auch wieder eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum Jahresende mit sich bringt. Das führe nicht nur zu erheblichem bürokratischem Aufwand, sondern birgt auch die Gefahr vermehrter Rechtsstreitigkeiten. Deswegen hatte der ZDB im Vorfeld der Entscheidung vorgeschlagen, die Bau- und Ausbauwirtschaft temporär aus den geltenden Mehrwertsteuerregelungen auszunehmen oder unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung den abgesenkten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.

Auch für das Handwerk keine Vorteile

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Mehrwertsteuersenkung für die einzelnen Gewerke kritisch: „Ob es mit der geplanten temporären Mehrwertsteuersenkung gelingen kann, einen wichtigen Impuls für den Binnenkonsum zu geben, hängt davon ab, ob die Senkung in der Breite an die Endkunden weitergegeben wird. Das bleibt abzuwarten. Schon jetzt zeigt sich aber, dass die Maßnahme im Handwerk einen enormen Umstellungsaufwand mit sich bringt – und zwar auf allen Stufen der Wertschöpfung. Es müssen sämtliche Kassen beziehungsweise Kassensysteme, Buchhaltungsprogramme, Warenwirtschaftssysteme, Rechnungssysteme et cetera umprogrammiert werden. Die Betriebe müssen darüber hinaus viele Abgrenzungsfragen steuer- und zivilrechtlicher Art lösen, insbesondere in Bezug auf Dauerverträge und Projekte, die sich über einen oder beide Termine der Umstellung erstrecken. Aufgrund der kurzen Laufzeit der Maßnahme drohen die Kosten und der administrative Aufwand in Unternehmen und Verwaltung den erwünschten positiven konjunkturellen Impuls zumindest deutlich einzuschränken. Besonders im Bauhandwerk ist wegen der typischen Laufzeiten der Projekte mit keinen oder wenigen nennenswerten Impulsen zu rechnen“, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Für Handwerkerleistungen, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 beendet werden, sind grundsätzlich die neuen Umsatzsteuersätze anzuwenden. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung finden sich in den FAQ der Bundesregierung.

www.zdb.de

www.zdh.de  

zuletzt editiert am 11. März 2021