Leitfaden zum Saison-Kurzarbeitergeld
Im Winter ist auf vielen Baustellen nicht viel los – den Ausfall für die Arbeitnehmer soll das Saison-Kurzarbeitergeld auffangen. (Foto: © Joujou/Pixelio)

2019-10-22T00:00:00Z Leitfaden zum Saison-Kurzarbeitergeld

Es soll Arbeitsausfälle in den Wintermonaten auffangen: Das Saison-Kurzarbeitergeld können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Arbeitgeber beziehen, der es von der Agentur für Arbeit erstattet bekommt. Wer die Förderung bekommen kann und welche ergänzenden Leistungen es gibt, erläutert der Leitfaden des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). (Foto: Joujou/Pixelio)

Die aktualisierte Auflage 2019/2020 des Merkblatts „Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für das Baugewerbe“ liefert kompakte Informationen zu betrieblichen Gestaltungsspielräumen, dem Saison-Kurzarbeitergeld, den ergänzenden Leistungen sowie zum Verfahren und der Winterbeschäftigungs-Umlage für das Baugewerbe. Außerdem werden die Voraussetzungen des Saison-Kurzarbeitergelds und der ergänzenden Leistungen ausführlich erläutert. Im Anhang finden sich Arbeitshilfen und Fallbeispiele, die die Umsetzung in der Praxis erleichtern. 

Das Saison-Kurzarbeitergeld wurde erstmals in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 eingeführt und hat sich als erfolgreiche Maßnahme der gesetzlichen Winterbauförderung bewährt. Mit der Förderung konnte die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe verbessert und die Winterarbeitslosigkeit der Bauarbeiter deutlich verringert werden.

Das Merkblatt kann zum Preis von 24,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer und Versand) beim ZDB bestellt werden.

www.zdb.de

Foto: Joujou/ Pixelio

zuletzt editiert am 11. März 2021
Newsletter