Handwerksbetriebe können aufatmen: Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen keine streckenabhängige Lkw-Maut zahlen, wenn sie zu einem Handwerksbetrieb gehören.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen weggefallen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Europaparlament die Handwerkerausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nun verabschiedet. Der Verkehrsausschuss des Parlaments hatte bereits im Januar zugestimmt.
Ausnahme verhindert zusätzliche Bürokratie
„Für die Bauunternehmen in Deutschland ist das eine wirklich gute Entscheidung, die überaus große Relevanz für die Praxis hat. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene erlaubt den Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen vorzusehen, die von Bauunternehmen zum Transport ihrer Materialien benutzt werden. Damit sind jetzt zielgenaue Ausnahmeregelungen außerhalb des Transportgewerbes möglich. Den Bauunternehmen hierzulande bleibt dadurch erhebliche zusätzliche Bürokratie erspart“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
„Die Handwerkerausnahme ist auch dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet“, so Pakleppa. „Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 Kilometer.“
Besonders wichtig sei dieses Signal mit Blick auf die in der jetzigen Situation so dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, so der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Nachdem die Handwerkerausnahme nun in Brüssel beschlossen ist, muss im nächsten Schritt bei der Umsetzung in Deutschland diese Möglichkeit auch genutzt werden“, erklärt Pakleppa.
Die Lkw-Maut
Seit fast fünf Jahren hatten die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament über die Reform der EU-Wegekostenrichtlinie diskutiert. Darin soll unter anderem auf den Kernstrecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes innerhalb von zehn Jahren das zeitabhängige Mautsystem durch eine streckenabhängige Lkw-Maut ersetzt werden, wie sie in Deutschland bereits eingeführt ist. In Deutschland waren bislang Lkw über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Mit der Reform gilt die Mautpflicht auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Deswegen hatte sich vor allem Deutschland dafür eingesetzt, in der Richtlinie eine Ausnahme für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen vorzusehen, die nicht im Transportgewerbe genutzt werden. Diese Ausnahme gilt nun somit unter anderem für Handwerksbetriebe.
