Wenn der Bundesrat nach der Sommerpause zustimmt, sind Bauherren nicht wie angedacht in der Pflicht, auf Asbest zu prüfen. (Quelle: Pixabay)

2024-08-21T13:31:12.724Z Kabinettsentscheidung: Betriebe für Asbestprüfung zuständig

Das Bundeskabinett hat heute die Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist.

Nach der Kabinettentscheidung sollen nicht die Bauherren, sondern die Betriebe selbst sicherstellen, dass die Baustelle asbestfrei ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), spricht von einem „schwarzen Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz“. Die Entscheidung sei „realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig.“

Vor der Entscheidung hatte der ZDB gefordert, dass mit der Novellierung der Verordnung endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Die Baufirmen seien auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen.

In einem über zehn Jahre andauernden Dialog hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft mit der Politik im Nationalen Asbest-Dialog über die Gefahrstoffverordnung diskutiert. Das Ergebnis war, dass Bauherren ihre Immobile auf Asbest oder andere gefährlich Stoffe untersuchen lassen sollen, wenn sie vor 1994 erbaut wurde. Entschieden wurde heute anders.

„Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt“, so Pakleppa. Der Verbands-Geschäftsführer vermutet, dass die Bundesregierung befürchtet, Bauherren würden ihre Gebäude nicht mehr energetisch sanieren, wenn sie sie auf Asbest untersuchen lassen müssten. „Unterm Strich werden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss. Die folgenden Unklarheiten über die Asbestbelastung machen eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich.“

Der Verband fordert im Namen der Baubrache den Bundesrat dazu auf, der neuen Verordnung nicht zuzustimmen.

zuletzt editiert am 21. August 2024
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