Zwei Männer beim Handschlag, im Hintergrund ein Hochhaus
Die Allianz fordert bundesweit einheitliche, überprüfbare Vergabebestimmungen auch unterhalb der Schwellenwerte. (Quelle: Pixabay)

Verbände 2024-04-25T22:00:00Z Initiative: Vergaberecht droht zu verwässern

Zum 1. Januar 2024 sind in der EU neue, etwas erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft getreten. Eine Allianz aus Industrieverbänden sieht darin ein Risiko in Sachen Korruption.

Der „Allianz für Vergaberecht“ haben sich unter anderem der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Transparency International angeschlossen. Die Initiative fürchtet, dass die Erhöhung der EU-Schwellenwerte, die Ausweitung von Inhouse-Vergaben und andere Maßnahmen dazu führen, dass das Vergaberecht seine Wirkung nicht mehr vollständig entfalten kann – Korruption wäre die Folge. Die Verbände appellieren an Bund und Länder, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche Regelungen zu schaffen. 

Das ist die Erklärung der „Allianz für Vergaberecht“ im Wortlaut: 

„Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze des Vergaberechts schützen wirksam vor Korruption und „Hoflieferantentum“. Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden (zum Beispiel durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz). Ansonsten verlieren seriöse Unternehmen jeden Anreiz, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen.

Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der oben genannten Vergabegrundsätze zu betrachten. Dabei sollte Rechtsanwendung grundsätzlich Vorrang vor Rechtsänderung haben. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen in der Praxis unerlässlich. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.

Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir den Bund und die Bundesländer daher auf, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.“

zuletzt editiert am 23. April 2024
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