Die Handwerkerausnahme bleibt: Betriebe müssen auch ab 2024 in Deutschland keine Maut für ihre Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zahlen.
Das hat die Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss über das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften entschieden. Ab 2024 umfasst die LKW-Maut nämlich auch gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Damit hätten auch Transporter des Handwerks mautpflichtig werden können.
Für Handwerksbetriebe gilt nun weiterhin eine Ausnahmeregelung. „Richtig so!“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert.“ Die Mautausweitung hätte laut Pakleppa auch das Bauen nochmal verteuert: „Allein mit Blick auf den Wohnraumbedarf wäre die finanzielle Mehrbelastung des Baugewerbes fatal gewesen, denn fast 85 Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden von baugewerblichen Unternehmen gebaut.“ Die Handwerkerausnahme von der Maut muss nun noch im parlamentarischen Verfahren bestätigt werden.
