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Foto: Erich Zanocco

Verlegetechnik 2011-03-15T00:00:00Z Haarrisse in Fugen immer vermeidbar?

Fugen - Stellen Risse beziehungsweise Haarrisse in den Mörtelfugen einen Mangel dar? Sind Abrisse der Mörtelfugen von den Belagsmaterialien immer vermeidbar? Diese Fragen wurden auf den Kasseler Sachverständigentagen sehr unterschiedlich diskutiert. Die Meinungsdifferenzen veranlassen mich zur nachfolgenden Stellungnahme. (Foto: Erich Zanocco)

Die Prüfung und Bewertung von Belagsoberflächen sollte in Anlehnung an die EN ISO 10545-2 „Keramische Fliesen und Platten Teil 2: Bestimmung der Maße und der Oberflächenbeschaffenheit“ vorgenommen werden. Zu berücksichtigen sind dabei die gültigen Materialnormen und die übliche Beschaffenheit und Nutzung des Belags, sofern vertraglich keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Bei einer Begutachtung ist die mit 300 Lux gleichmäßig ausgeleuchtete Belagsfläche senkrecht oder winkelrecht in einem Abstand von einen Meter zu betrachten. Eine Bewertung unter Streiflicht kann nur erfolgen, wenn bei üblicher Nutzung Streiflicht oder eine langfristige Streiflichtbeleuchtung vorliegt.

Diese muss dem Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten bekannt gewesen sein. Die Prüfung einer Belagsoberfläche sollte dagegen keineswegs unter schwierigsten Bedingungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel das Betrachten aus einem ungewöhnlich kurzen Abstand zur Prüffläche oder gar mit einer Lupe.

Eine erforderliche oder abweichend zur Regelausführung gewünschte andere Art der Ausführung ist bereits in der Leistungsbeschreibung eindeutig zu formulieren und vertraglich zu vereinbaren. Dies trifft insbesondere auf die Fugenfarbe sowie die thermische, mechanische oder chemische Belastbarkeit des Belags beziehungsweise der Fugen zu. Die Regelausführung ist dann erfüllt, wenn die gesamte Belagsfläche nicht in der Nutzung oder im Aussehen beeinträchtigt ist.

Normen definieren keine Anforderungen für Fugmaterial

Die ATV DIN 18 352 Fliesen- und Plattenarbeiten beschreibt das Verfugen von Belagsflächen wie folgt: „Das Verfugen erfolgt durch Einschlämmen einer grauen, hydraulisch abbindenden Fugmasse.“ Über die Eigenschaften des Fugmaterials sind weder in der DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten, der DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten noch in der DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten Angaben oder Forderungen enthalten.

Die Zuschlagsstoffe für Fugen bis circa 5 mm Breite können verhältnismäßig fein aufbereitet sein. Dadurch ist eine weitgehend glatte Oberfläche zu erreichen.

Bei Fugenbreiten von 5 bis 15 mm sind bei konventionell hergestellten Fugenmörteln entsprechend grobkörnigere Zuschlagsstoffe erforderlich, um Schwund-risse zu reduzieren. Dadurch entstehen „raue“ bis „sehr raue“ Fugenoberflächen.

Da die Verarbeitung des Fugschlämmmörtels einen verhältnismäßig hohen Wasser-Zement-Faktor erfordert, werden Mörtelfugen zwangsläufig haufporig, das heißt, sie weisen eine Vielzahl von Poren auf. In den Vertiefungen und Poren können sich Schmutz, Schmutzwasser, Reinigungs- und Pflegemittel ablagern und unterschiedlich tief in die Mörtelfuge eindringen. Optische und chemische Beeinträchtigungen der mineralischen Fugen können entstehen. Sie zeigen sich zum Beispiel in Fleckenbildung und Festigkeitsverlust.

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Stellen Risse beziehungsweise Haarrisse in den Mörtelfugen einen Mangel dar? Sind Abrisse der Mörtelfugen von den Belagsmaterialien immer vermeidbar? Diese Fragen wurden auf den Kasseler Sachverständigentagen in Fulda von den Teilnehmern sehr unterschiedlich und zum Teil heftig diskutiert. Diese offensichtlichen Meinungsdifferenzen veranlassen mich zu der nachfolgenden Stellungnahme.

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zuletzt editiert am 15. August 2024