
2018-04-23T00:00:00Z Grundstückseigentümer ist verantwortlich
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts. (Foto: H.D.Volz/pixelio.de)
Darauf verweist die Frankfurter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helene-Monika Filiz, Präsidentin des VBMI (Verband Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht), unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar 2018 zu seinem Urteil vom selben Tag, Az. V ZR 311/16.
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